{"id":635,"date":"2014-09-26T08:56:19","date_gmt":"2014-09-26T08:56:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kant-online.ru\/en\/?p=635"},"modified":"2014-09-26T09:00:37","modified_gmt":"2014-09-26T09:00:37","slug":"katsutoshi-kawamura-kants-kritik-an-der-goldenen-regel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kant-online.ru\/en\/katsutoshi-kawamura-kants-kritik-an-der-goldenen-regel\/","title":{"rendered":"Katsutoshi Kawamura. Kants Kritik an der Goldenen Regel"},"content":{"rendered":"<p>Es ist bereits von mehreren Forschern wiederholt erw\u00e4hnt und erl\u00e4utert worden, dass zwischen dem Kantischen \u201ekategorischen Imperativ\u201c und der \u201eGoldenen Regel\u201c eine \u201eVerwandtschaft\u201c besteht. Joachim Hruschka z.B. ist der Ansicht, dass \u201ean einer Verwandtschaft von Goldener Regel &#8230; und kategorischem Imperativ kein Zweifel mehr bestehen\u201c kann[5, S. 941]. Norbert Hinske erl\u00e4utert, dass Kant bei der Ausarbeitung des Kategorischen Imperativs die Goldene Regel vor Augen hatte[4, S. 50ff.]. Jedoch, in der <i>Grundlegung zur Metaphysik der Sitten<\/i> (1785)[3] kritisiert Kant an der Goldenen Regel, dass sie kein allgemeines Gesetz der moralischen Handlung sein kann, weil sie u.a. keinen Grund der Liebespflichten gegen andere enthalte (vgl. <i>GMS<\/i> 430 Anm.). Man fragt sich, ob und in welchem Sinne zwischen der Goldenen Regel und dem kategorischen Imperativ eine Verwandtschaft besteht. Im folgenden wird versucht zu zeigen, dass die Goldene Regel ihre eigene Interesse-Unabh\u00e4ngigkeit von selbst allein nicht feststellen kann, sondern sie erst aufgrund der Zweckformel des kategorischen Imperativs erwerben mag. In diesem Zusammenhang ist zu erw\u00e4hnen, dass beim Vergleich mit der Goldenen Regel meistens nur auf die Verallgemeinerungsformel des kategorischen Imperativs R\u00fccksicht genommen wird, und nicht auf dessen Zweckformel. M.E. aber ist es n\u00f6tig, die Zweckformel des kategorischen Imperativs mit der Goldenen Regel zu vergleichen, um damit den Mangel dieser Regel begreifbar zu machen und zu beseitigen. In diesem Beitrag wird zun\u00e4chst erl\u00e4utert, was die Goldene Regel im eigentlichen Sinne ist. Dann wird die Kantische Kritik an ihr nachgepr\u00fcft, wobei auch \u00fcberlegt wird, was Kant mit seiner Kritik an der Goldenen Regel genau gemeint hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>I. Die Goldene Regel in der Tradition der Geistesgeschichte<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Die sogenannte Goldene Regel, deren Terminus als solcher erst in der Neuzeit auftritt [9, S. 450], ist eine der grundlegendsten moralischen Handlungsregeln nicht nur in der Geschichte der abendl\u00e4ndischen Kulturtradition, sondern auch in anderen Kulturkreisen, wie z.B. in der Tradition der chinesischen Sittenlehre. In <i>Lun Yu<\/i>, einer der bedeutendsten Schriften innerhalb des Konfuzianismus findet sich der folgende Satz: \u201eAnderen nichts anzutun, was du dir nicht angetan wissen m\u00f6chtest\u201c[7, S. 142]. In diesem Satz liest man die Forderung: man darf andere nicht so behandeln, wie man auch selbst von anderen nicht behandelt werden will. Diese Forderung, so mag man wohl sagen, gilt als Handlungsnorm in Nordost-Asien seit \u00fcber 2000 Jahren, und liegt im allgemeinen unserem moralischen Bewusstsein zugrunde.<\/p>\n<p>Reflektiert man \u00fcber die abendl\u00e4ndische Geistesgeschichte, so erkennt man, dass sie als Regel der \u201eVulg\u00e4rethik\u201c etwa seit dem 4. Jahrhundert vor Christus im griechisch-r\u00f6mischen Kulturkreis verbreitet wurde[3]. Das Wesen der Vulg\u00e4rethik liegt, nach Albrecht Dihle, darin, \u201eda\u00df sie sich an das bindet, was die Menschen einer bestimmten Gesellschaftsordnung (bzw., je nach dem historischen und geographischen Horizont der betreffenden Menschen, auch mehrerer, kulturell und ethnisch verschiedener Gesellschaftsordnungen) als Regeln ihres Handelns anerkennen\u201c[3, S. 6]. In der Tat braucht man nicht unbedingt die religi\u00f6se Autorit\u00e4t oder die wissenschaftliche Reflexion, um sie zu verstehen und anzuwenden. Sie setzt die Gewohnheiten des jeweiligen Kulturkreises voraus, und jeder kann sich aufgrund dieser Regel bei der Wahl des eigenen Handelns in den allt\u00e4glichen Situationen beschr\u00e4nken.<\/p>\n<p>Was die Tradition des Christentums angeht, so findet sich die positive Formulierung der Goldenen Regel im <i>Matth\u00e4usevangelium<\/i>: \u201eAlles nun, was ihr wollt, da\u00df euch die Leute tun, das sollt auch ihr ihnen tun; denn das ist das Gesetz und die Propheten\u201c[2, S. 7], und die negative Formulierung in der <i>Tobit<\/i> : \u201eWas du verabscheust, tue keinem anderen an\u201c[1, S. 492]. Aus dem Ausdruck\u00a0 \u201eGesetz und Propheten\u201c \u2013 B\u00fccher aus dem Alten Testament \u2013 erkennt man, dass die Goldene Regel eine Sonderstelle betreffs der Handlungsregeln besitzt und als deren oberste Regel alle anderen Handlungsregeln unter sich subsumiert.<\/p>\n<p>Im Kontext der neuzeitlichen Diskussion \u00fcber den ersten Grundsatz der menschlichen Handlung wird die Goldene Regel als ein solcher Grundsatz reflektiert. Beschr\u00e4nkt man sich auf den Zeitraum des 18. Jahrhunderts in Deutschland, so sieht man sie bei Christian Thomasius, Christian Wolff u.a.\u00a0 In Thomasius <i>Fundamenta Juris Naturae et Gentium<\/i> (1705) finden sich die folgenden Formulierungen: \u201eWas du willst, dass die anderen dir tun, das tue auch ihnen (Quod vis ut alii tibi faciant, tu ipsis facies)\u201c sowie \u201eWas du nicht willst, dass dir geschieht, das tue auch dem anderen nicht (Quod tibi non vis fieri, alteri ne feceris)\u201c[10, S. 177]. Bei Wolffs <i>Grunds\u00e4tze des Natur- und V\u00f6lkerrechts<\/i> (1754) liest man die S\u00e4tze: \u201eWas man rechtm\u00e4\u00dfiger Weise nicht will, da\u00df es uns von andern geschehe, das mu\u00df man einem anderen auch nicht thun; und was man rechtm\u00e4\u00dfiger Weise will, da\u00df es geschehen soll, das mu\u00df man auch gegen andere aus\u00fcben\u201c[11, S. 45f.]. In diesen S\u00e4tzen Wolffs sieht man eine Reform: Man darf nicht freiwillig, sondern muss \u201erechtm\u00e4\u00dfiger Weise\u201c etwas w\u00fcnschen und verabscheuen.<\/p>\n<p>Reflektiert man \u00fcber diese Formulierungen der Goldenen Regel, so kann man schlie\u00dfen, dass dieser Regel eine Art der \u201eReziprozit\u00e4t\u201c zugrunde liegt. Diese Regel fordert von jedem, gegen\u00fcber jedem anderen gleichsam symmetrisch zu handeln. Nach dieser Regel muss man bei der Wahl des Handelns jedesmal das Gef\u00fchl und den Willen des anderen ber\u00fccksichtigen, wobei die Selbstreflexion auf das eigene Gef\u00fchl und den Willen vorauszusetzen ist; man soll zuerst und zun\u00e4chst wissen, was man sich von anderen w\u00fcnscht, bzw. was man von ihnen verabscheut, und was man f\u00fcr Neigungen und Interessen in sich hat. Das eigene Gef\u00fchl zu verstehen und den eigenen Wille zu begreifen ist im Prinzip m\u00f6glich, aber es ist schwer zu wissen, was f\u00fcr Gef\u00fchle der andere hat oder was der andere will. Hier taucht die Frage auf, ob und inwieweit man das Gef\u00fchl oder den Willen des anderen verstehen bzw. begreifen kann. Festzustellen ist, falls der kulturelle Unterschied zwischen den beiden Betreffenden sehr gro\u00df ist, dass es schwer sein kann, sich in den anderen einzuf\u00fchlen. Im allgemeinen, je gr\u00f6\u00dfer der kulturelle Unterschied wird, desto schwerer ist es, sich gegenseitig zu verstehen. Anders gesehen, kann man nur denjenigen gut verstehen, der einen gemeinsamen kulturellen Hintergrund hat.<\/p>\n<p><strong>II. Die Kantische Kritik an der Goldenen Regel<\/strong><\/p>\n<p>Bevor ich auf die Kritik Kants an der Goldenen Regel eingehe, m\u00f6chte ich hier kurz den kategorischen Imperativ ansprechen. In der <i>Grundlegung <\/i>wird der kategorische Imperativ im Vergleich mit dem hypothetischen Imperativ in folgender Weise erl\u00e4utert: \u201eAlle Imperativen nun gebieten entweder hypothetisch oder kategorisch. Jene stellen die praktische Notwendigkeit einer m\u00f6glichen Handlung als Mittel zu etwas anderem, was man will (oder doch m\u00f6glich ist, da\u00df man es wolle), zu gelangen vor. Der kategorische Imperativ w\u00fcrde der sein, welcher eine Handlung als f\u00fcr sich selbst, ohne Beziehung auf einen anderen Zweck, als objektiv-notwendig vorstelle\u201c (<i>GMS<\/i> 414). Falls man irgendeinen Zweck erreichen m\u00f6chte, so muss man eine bestimmte Handlung durchf\u00fchren, so befiehlt der hypothetische Imperativ. Z.B. falls ich die vor mir liegende Pr\u00fcfung bestehen m\u00f6chte, so muss ich mich hinsetzen und sie gut vorbereiten. Dagegen befiehlt der kategorische Imperativ eine Handlung an sich als Zweck, d.h. nicht um etwas anderes als Zweck zu erreichen, sondern er befiehlt unmittelbar eine Handlung als solche. Was das hei\u00dfen soll wird weiter in folgender Art erl\u00e4utert: \u201eWenn nun die Handlung blo\u00df wozu anders als Mittel gut sein w\u00fcrde, so ist der Imperativ hypothetisch; wird sie als an sich gut vorgestellt, mithin als notwendig in einem an sich der Vernunft gem\u00e4\u00dfen Willen, als Prinzip desselben, so ist er kategorisch\u201c (<i>ibid<\/i>.). Der nach der Vernunft orientierte, gleichsam aber spontan orientierte Wille mag wohl ein vernunftm\u00e4\u00dfiger, und vernunft\u00e4hnlicher Wille sein. Und was ein solcher Wille als \u201enotwendig\u201c betrachtet, mag wohl eine Handlung sein, die dem Gesetz entspricht bzw. entsprechen kann. Eine gesetzm\u00e4\u00dfige Handlung mag wohl ohne weiteres durchg\u00e4ngig sein. Was hier im o.g. Satz als \u201ean sich gut\u201c vorgestellt wird, kann nichts anderes sein als die Vorstellung einer Handlung, die widerspruchslos verallgemeinert werden kann; d.h. die Vorstellung einer Handlung, nach der alle Menschen ohne in \u201eWiderspruch\u201c (<i>GMS<\/i> 422) zu geraten handeln k\u00f6nnen. Was Kant mit der guten, d.h. dem moralischen Gesetz entsprechenden Handlung meint, ist z.B. i) in der Situation des \u00dcbels und des \u00dcberdrusses am Leben sich nicht das Leben zu nehmen (vgl. <i>GMS<\/i> 422), ii) trotz dringender Not kein l\u00fcgenhaftes Versprechen zu tun (<i>ibid<\/i>.), iii) die eigene Naturanlage zu kultivieren und zu verbessern (<i>ibid<\/i>.), und iv) das Gl\u00fcck des anderen zu unterst\u00fctzen (<i>ibid<\/i>.).<\/p>\n<p>Im folgenden werden die zwei Formeln des kategorischen Imperatives, n\u00e4mlich die Formel der Verallgemeinerung und des Zwecks erl\u00e4utert.<\/p>\n<p>(a) \u201eHandle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, da\u00df sie ein allgemeines Gesetz werde\u201c (<i>GMS<\/i> 421).<\/p>\n<p>(b) \u201eHandle so, da\u00df du die Menschheit, sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals blo\u00df als Mittel brauchst\u201c (<i>GMS<\/i> 429).<\/p>\n<p>Der erste Satz fordert jeden, nicht nach einer normalen Maxime, n\u00e4mlich blo\u00df einem subjektiv-pers\u00f6nlichen Prinzip der Handlung, sondern nur nach einer verallgemeinbaren Maxime zu handeln. Wie oben bereits gesehen, macht nach der Goldenen Regel mein eigener Wunsch bzw. eigenes Wertbewusstsein den Ma\u00dfstab f\u00fcr eine gute Handlung gegen\u00fcber einem anderen aus. Mit anderen Worten: Was ich will, dass man mir tue, das soll ich gegen\u00fcber einem anderen tun, und ebenfalls was ich nicht will, dass man mir tue, das soll ich gegen\u00fcber einem anderen nicht tun, ist der Ma\u00dfstab, d.h. \u201emein Wunsch\u201c f\u00fcr die gute Handlung. Vergleicht man jedoch diesen Ma\u00dfstab mit dem des oben zitierten \u201eallgemeinen Gesetzes\u201c, so erkennt man: wenn mein Wunsch verallgemeinert werden kann, d.h. falls \u201ewas ich will, dass man mir tue\u201c oder \u201ewas ich nicht will, dass man mir tue\u201c widerspruchslos verallgemeinert werden kann, kann die dem Wunsch entsprechende Handlung gut sein. Wie wir bereits oben bei Wolff gesehen haben, muss man nachpr\u00fcfen, ob man \u201erechtm\u00e4\u00dfiger Weise\u201c (<i>NR<\/i> 45, \u00a7 73) etwas w\u00fcnscht und verabscheut. Dar\u00fcber hinaus, um mit dem Ma\u00dfstab des kategorischen Imperativs \u2013 und zwar mit dessen Formel der Verallgemeinerung \u2013 \u00fcbereinzustimmen, muss der Wunsch nach dem Prinzip der Verallgemeinerung korrigiert werden.<\/p>\n<p>Was hier mit \u201eWiderspruch\u201c gemeint ist, ist das Problem, dass durch die. Verallgemeinerung der Maxime, bzw. des Wunsches dieser Maxime an sich, dieser Wunsch an sich nicht mehr existieren kann; oder dass das Subjekt dadurch irgendeine Kompensation ertragen muss, wie z.B. beim l\u00fcgenhaften Versprechen oder der Ablehnung, den anderen zu helfen. Falls das l\u00fcgenhafte Versprechen verallgemeinert wird, so kann niemand ein Versprechen glauben und Vertrauen schenken, und konsequenterweise kann ein Versprechen sehr wahrscheinlich \u00fcberhaupt nicht mehr existieren. Dies mag wohl einen entscheidenden Einfluss auf die menschliche Gesellschaft aus\u00fcben. Der Grund f\u00fcr die Kantische Betonung auf das Verbot der L\u00fcge, das unter sich auch Notl\u00fcge subsumiert, liegt m. E. darin, dass die L\u00fcge bzw. das l\u00fcgenhafte Versprechen die Ordnung der Gesellschaft wesentlich zerst\u00f6rt. Unser Vertrauen gr\u00fcndet sich vor allem auf die Einhaltung des Versprechens, deshalb kann die L\u00fcge das System unseres Vertrauens zum Einsturz bringen. Was den zweiten Fall, d.h. die Maxime \u201eanderen nicht zu helfen\u201c angeht, erkennt man, dass wenn diese Maxime verallgemeinert wird, man zustimmen muss, dass niemand \u201emir\u201c bei Not und Gefahr helfe. Der Wunsch, anderen nicht zu helfen bzw. sie nicht zu unterst\u00fctzen, widerspricht deshalb dem Wunsch, bei eigener Not Hilfe von anderen zu bekommen.<\/p>\n<p>Was die Zweckformel des kategorischen Imperativs angeht, l\u00e4sst sich erkennen, dass die Menschheit in der Person einen speziellen Wert, n\u00e4mlich einen Wert von \u201eZweck an sich\u201c (<i>GMS<\/i> 429) unter sich subsumiert. Nach Kant liegt der Menschheit ein unvergleichbarer Wert, d.h. eine \u201eW\u00fcrde\u201c (<i>GMS<\/i> 400) zugrunde. In diesem Zusammenhang erinnert man sich an die \u201eAchtung f\u00fcrs Gesetz\u201c (<i>ibid.<\/i>), welches hier das moralische Gesetz hei\u00dft. Man fragt sich, wie diese \u201eAchtung f\u00fcrs Gesetz\u201c mit der \u201eW\u00fcrde\u201c der Menschheit zusammenh\u00e4ngt. Kant ist der Ansicht, was als gesetzgebend betrachtet wird, wird ebenfalls als Zweck an sich betrachtet (vgl. <i>GMS<\/i> 434). Dar\u00fcber hinaus l\u00e4sst sich schlie\u00dfen, dass das Subjekt der Selbstgesetzgebung als Zweck an sich zu betrachten ist, und in diesem Subjekt \u2013 hier in der Menschheit, etwas allgemeinem und abstraktem innerhalb des einzelnen Menschen \u2013 tritt ein allgemeines Gesetz \u2013 hier ein moralisches Gesetz \u2013 auf. So gesehen ist mit dem Ausdruck \u201eAchtung f\u00fcrs Gesetz\u201c ebenfalls die Achtung f\u00fcrs gesetzgebende Subjekt zu verstehen, welches hier zugleich die Menschheit genannt wird. Mit anderen Worten: was f\u00fcr das moralische Gesetz gilt, gilt ebenfalls f\u00fcr dieses gesetzgebende Subjekt, wobei es nichts als die Menschheit in der Person ist.<\/p>\n<p>In dieser Wert-Setzung betreffs der Menschheit in der Person als des gesetzgebenden Subjekts sieht man die M\u00f6glichkeit, ein neues Schema der Reziprozit\u00e4t zwischen \u201emir\u201c und einem anderen einzusetzen. Nach dieser Wert-Setzung sieht man nicht nur in \u201esich\u201c, sondern auch in einem anderen (und in jedem anderen) einen unvergleichbaren Wert, d.h. einen Zweck an sich, der einem jeden gesetzgebenden Subjekt zugrunde liegt. Aufgrund dieses unvergleichbaren Werts (eines jeden anderen Menschen) darf ich ihn nicht einfach pragmatisch behandeln, sondern muss ihn als mit mir gleichwertiges zwecksetzendes Subjekt respektieren. Dar\u00fcber hinaus wird aus dieser Hinsicht eine nicht pragmatische Reziprozit\u00e4t zwischen \u201emir\u201c und einem anderen erfordert. Nach Kant: \u201eAlle Maximen haben n\u00e4mlich &#8230; eine Materie, n\u00e4mlich einen Zweck, und da sagt die Formel: da\u00df das vern\u00fcnftige Wesen als Zweck seiner Natur nach, mithin als Zweck an sich selbst, jeder Maxime zur einschr\u00e4nkenden Bedingung aller blo\u00df relativen und willk\u00fcrlichen Zwecke dienen m\u00fcsse\u201c (<i>GMS<\/i> 436). In diesen S\u00e4tzen wird gefordert, unter den vielen verschiedenen Materien der Maximen nur das vern\u00fcnftige Wesen (als ein Material) hervorzuheben und nur es f\u00fcr den Zweck an sich zu halten, und zugleich alle andere Materien, die anderen Zwecke der Maximen als relativen Wert nachzusetzen.<\/p>\n<p>Falls bei der \u201eMenschheit\u201c und dem in ihr erwartenen gesetzgebenden Subjekt kein unvergleichbarer Wert vorausgesetzt wird, kann die Goldene Regel als eine Klugheitsregel oder eine pragmatische Handlungsregel verstanden werden, weil es nicht hinreichend beantwortet werden kann, ob nicht der Reziprozit\u00e4t das eigene Interesse zugrunde liegt. Es mag wohl sein, sich aufgrund des eigenen Interesses in einen anderen einzuf\u00fchlen. Nicht nur beim politischen oder wirtschaftlichen Handeln, sondern auch bei jedem wichtigen zwischenmenschlichen Handeln braucht man Wissen und Verst\u00e4ndnis \u00fcber das Gef\u00fchl und den Willen des anderen, um in der gegebenen Situation vorz\u00fcgliche Entscheidungen treffen zu k\u00f6nnen. Der Grund f\u00fcr die \u201eEinf\u00fchlung\u201c[8, S. 79ff.] mag wohl z.B. darin liegen, dass man den anderen unterst\u00fctzen will oder dass man ihm helfen will. Jedoch kann man durch die \u00e4u\u00dferlichen Handlungen nicht beweisen, dass man aus altruistischem Grund entschieden habe zu handeln und es nicht vielmehr mit dem eigenen Interesse zu tun habe.<\/p>\n<p>Reflektiert man \u00fcber den Grund der eigenen Handlungen, so erkennt man, dass die meisten Gr\u00fcnde in eigenem Interesse liegen und dass man nur bei seltenen Gelegenheiten aus altruistischem Grund handelt; etwa bei der Hilfe f\u00fcr Opfer von Erdbeben oder sonstigen Naturkatastrophen. Es ist festzustellen, dass die Einf\u00fchlung in einen anderen eine Voraussetzung ist, um gegen\u00fcber einem anderen vorz\u00fcglich zu handeln, jedoch kann man sich nicht beweisen, dass ihr kein eigenes Interesse zugrunde liegt. Kant formuliert, dass die Goldene Regel aus dem Prinzip der Moral, d.h. aus dem kategorischen Imperativ \u201eabgeleitet\u201c (<i>GMS<\/i> 430) ist. Es l\u00e4sst sich schlie\u00dfen, dass nach Kant der kategorische Imperativ das grundlegendste Prinzip der Moral sei und erst aufgrund dieses Prinzips die Goldene Regel f\u00fcr sich moralischen Wert erwirbt. Die Einsicht, die Menschheit in jeder Person f\u00fcr einen Zweck an sich zu halten, \u00e4ndert den Wert eines jeden anderen, und dar\u00fcber hinaus den Inhalt der Reziprozit\u00e4t zwischen \u201emir\u201c und einem jeden anderen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Schlussbemerkung<\/strong><\/p>\n<p>Die Goldene Regel, die im Prinzip als eine Art der Reziprozit\u00e4t der Handlung zwischen \u201emir\u201c und einem anderen zu verstehen ist, kann selbst nicht hinreichend erl\u00e4utern, dass sie keine Klugheitsregel ist. Es kann nicht abgelehnt werden, dass dem Befehl \u201eWas du verabscheust, tue keinem anderen an\u201c der hypothetische Satz \u201efalls du dein Interesse nicht gesch\u00e4digt sehen m\u00f6chtest\u201c zugrunde liegt. Der Grund f\u00fcr die Befolgung der Goldenen Regel mag wohl die Bewahrung des eigenen Interesses sein.<\/p>\n<p>Was in der Reziprozit\u00e4t der Goldenen Regel fehlt, ist m. E. die Einsicht, sowohl in \u201emir\u201c, als auch in einem jeden anderen einen unvergleichbaren Wert zu sehen, welchen Kant in der Zweckformel des kategorischen Imperativs erl\u00e4utert hat. Durch diese Einsicht \u00e4ndert sich die Qualit\u00e4t der Reziprozit\u00e4t, und zwar dahingehend, dass man einen anderen und sein Interesse nicht mehr nachsetzen darf. In dieser erneuten Reziprozit\u00e4t wird von \u201emir\u201c gefordert, die Menschheit in der Person, n\u00e4mlich das gesetzgebende Subjekt in der Person eines jeden anderen, als Zweck an sich zu halten. Woraus sich erkennen l\u00e4sst, dass die Goldene Regel in dieser Voraussetzung nicht mehr eine Klugheitsregel, sondern eine moralische Handlungsregel wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Bibliographie<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><i>Das Alte Testament<\/i>. Einheits\u00fcbersetzung der Heiligen Schrift, hrg. im Auftrag der Bisch\u00f6fe Deutschlands, \u00d6sterreichs, u.a., Stuttgart 2000, Tobit 4.15.<\/li>\n<li><i>Die Bibel<\/i>. Die Heilige Schrift des Neuen Bundes, hrsg. v. Diego Arenhoevel, u.a., Wien u.a., 1990, Matth\u00e4usevangelium 7.12.<\/li>\n<li><i>Dihle, Albrecht<\/i>. Die Goldene Regel. Eine Einf\u00fchrung in die Geschichte der antiken und fr\u00fchchristlichen Vulg\u00e4rethik. G\u00f6ttingen, 1962.<\/li>\n<li><i>Hinske, Norbert<\/i>. Goldene Regel und kategorischer Imperativ, in: Alfred Bellenbaum u. Heribert Niederschlag (Hrsg.), Was Du nicht willst, da\u00df man Dir tu&#8230;, Konstanz 1999, S. 43-54.<\/li>\n<li><i>Hruschka, Joachim<\/i>. Die Konkurrenz von Goldener Regel und Prinzip der Verallgemeinerung in der juristischen Diskussion des 17.\/18. Jahrhunderts als Wurzel von Kants kategorischem Imperativ, in: Juristen-Zeitung 42, 1987, S. 941-952.<\/li>\n<li><i>Kant, Immanuel<\/i>. Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in: Kants gesammelte Schriften, hrsg. Von der Preu\u00dfischen Akademie der Wissenschaften (Akad. Ausg.) IV, Berlin 1911.<\/li>\n<li><i>Konfuzius,<\/i> Gespr\u00e4che (Lun Yu), nach der englischen \u00dcbersetzung von J. Legge neu herausgegeben von Klaus Bock, Verl. Phaidon, Essen (Erscheinungsdaten werden nicht\u00a0 angegeben).<\/li>\n<li><i>Rainer, Hans<\/i>. Die \u201eGoldene Regel\u201c. Die Bedeutung einer sittlichen Grundformel der Menschheit, in: Zeitschrift f\u00fcr Philosophische Forschung 3, 1948, S. 74 \u2013 105 (Hans Rainer z\u00e4hlt die \u201eEinf\u00fchlung\u201c zu einem der wichtigsten Faktoren der Goldenen Regel).<\/li>\n<li><i>Schrei. H.-H., Hoche<\/i>, Hans Ulrich. Regel, goldene \/\/ Historisches W\u00f6rterbuch der Geschichte der Philosophie (HWP), hrsg. v. Joachim Ritter, Bd. 8, Basel 1987, Sp. 450-464.<\/li>\n<li><i>Thomasius, Christian<\/i>. Fundamenta Juris Naturare et Gentium(JNG), Halle 4. Aufl. 1718, (1. Aufl. 1705)(Neudruck: Hildesheim u.a. 1979).<\/li>\n<li><i>Wolff, Christian<\/i>. Grunds\u00e4tze des Natur- und V\u00f6lkerrechts(NR), Halle 1754 (Neudruck: Hildesheim u.a. 1983, in: Christian Wolff, Gesammelte Werke, hrsg. u. Bearb. V. H.W.Arndt u.a. I. 19).<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>Der Text dieses Vortrages wurde im Sammelband \u201eKant zwischen West und Ost\u201c (2005) ver\u00f6ffentlicht<\/b>:<\/p>\n<p>Kawamura, Katsutoshi. Kants Kritik an der Goldenen Regel\/\/ Kant zwischen West und Ost. Zum Gedenken an Kants 200. Todestag und 280. Geburtstag. Hrsg. Von Prof. Dr. Wladimir Bryuschinkin. Bd.2. Kaliningrad, 2005. S. 179 \u2013 186.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es ist bereits von mehreren Forschern wiederholt erw\u00e4hnt und erl\u00e4utert worden, dass zwischen dem Kantischen \u201ekategorischen Imperativ\u201c und der \u201eGoldenen Regel\u201c eine \u201eVerwandtschaft\u201c besteht. 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