{"id":502,"date":"2014-07-14T11:50:25","date_gmt":"2014-07-14T11:50:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kant-online.ru\/en\/?p=502"},"modified":"2014-07-14T11:50:25","modified_gmt":"2014-07-14T11:50:25","slug":"helmut-wagner-das-kant-dilemma-sein-weltstaat-wie-lasst-sich-heute-eine-weltgemeinschaft-denken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kant-online.ru\/en\/helmut-wagner-das-kant-dilemma-sein-weltstaat-wie-lasst-sich-heute-eine-weltgemeinschaft-denken\/","title":{"rendered":"Helmut Wagner. Das Kant Dilemma \u2014 Sein \u201cWeltstaat\u201c. Wie l\u00e4sst sich heute eine Weltgemeinschaft denken?"},"content":{"rendered":"<p>Im Zusammenhang mit dem Konferenzthema des Kaliningra\u00adder Kant-Symposiums finde ich, um damit zu beginnen, zwei As\u00adpekte erstaunlich. Einmal den Umstand, dass die kleine Schrift von Immanuel Kant \u201cZum ewigen Frieden\u201c aus dem Jahre 1795, also von vor mehr als zweihundert Jahren, immer wieder erneut f\u00fcr Ak\u00adtualit\u00e4t sorgt. Das spricht jedenfalls daf\u00fcr, dass er damit ein Thema angesprochen hat, das einigerma\u00dfen zeitlos ist.<a title=\"\" href=\"file:\/\/\/C:\/Users\/%D0%93%D0%BB%D0%B5%D0%B1\/Documents\/Wagner.%20EW2012.docx#_ftn1\"><sup><sup>[1]<\/sup><\/sup><\/a> Und zum anderen hat sich Kant, der vor zweihundertachtundachtzig Jahren in K\u00f6nigsberg geboren wurde, damit als Kosmopolit ausgewiesen. Es ist, wenn ich recht sehe, unter Philosophen und Wissenschaftlern nach Platon (428\u2014348 v. Chr.) und Aristoteles (384\u2014322 v. Chr.) nicht allzu h\u00e4ufig vorgekommen, dass sie sich mit der zuk\u00fcnftigen politischen Weltordnung besch\u00e4ftigt haben. Mir fallen nur gerade drei Namen von Personen ein, die sich \u00fcber die diesbez\u00fcgliche Zu\u00adkunft der Menschheit intensiv Gedanken gemacht haben: Imman\u00aduel Kant (1724\u20141804), Karl Marx (1818\u20141883) und Max Weber (1864\u20141920). Seltsamer Weise sind sie alle Deutsche.<\/p>\n<p>Ich will wie folgt vorgehen: Ich werde zun\u00e4chst zeigen, was f\u00fcr Kenner von Kant freilich selbstverst\u00e4ndlich ist, dass er die Schaf\u00adfung eines \u201cWeltstaates\u201c, um auf diese Weise den \u201cewigen Frieden\u201c unter den V\u00f6lkern zu garantieren, mit guten Gr\u00fcnden strikt abgelehnt hat. Sodann werde ich zweitens darlegen, womit ich ebenfalls nichts Neues sage, dass er eine \u201cWeltrepublik\u201c aus plausiblen Gr\u00fcnden f\u00fcr nicht realisierbar gehalten, obwohl er sie theoretisch als die L\u00f6sung des Friedensproblems angesehen hat. Drittens habe ich vor, sein Pl\u00e4doyer f\u00fcr einen \u201cFriedensbund der Staaten\u201c bzw. f\u00fcr einen V\u00f6lkerbund nachzuvollziehen, was von nicht wenigen als seine gr\u00f6\u00dfte und folgenreichste politologische Leistung angesehen wird. Schlie\u00dflich und endlich aber werde ich die These vertreten und begr\u00fcnden, dass wir heute \u2014 ja, erst heute! \u2014 in der Lage sind, Kants eigentliche Intention wahrzumachen, eine friedenssichernde Weltgemeinschaft zu projektieren. Sie in der Gestalt einer \u201cWelt-Union\u201c, wie ich sie nenne, nicht nur zu denken, sondern dazu beizutragen, dass sie in der fernen Zukunft auch gestiftet wird, ist mein Bestreben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><b>I. Der nicht w\u00fcnschenswerte Weltstaat<\/b><\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>Warum hat Kant wie auch andere seiner Zeitgenossen, etwa der Abb\u00e9 Saint-Pierre (1658\u20141743) und Jean-Jacques Rousseau (1712\u20141778), in einem Weltstaat, wenn er mit der Monopolis\u00adierung aller Macht verbunden wird, keine ausreichende Garantie f\u00fcr den Frieden der Welt gesehen? Weil dieser zwar in der Lage w\u00e4re, f\u00fcr Frieden zu sorgen, aber zugleich doch die \u201cAbsonderung der Staaten\u201c verhindern w\u00fcrde, welche f\u00fcr das Wohl der Menschheit gem\u00e4\u00df dem Kantschen Grundsatz unerl\u00e4sslich ist: \u201cDer Mensch will Eintracht; aber die Natur wei\u00df besser, was f\u00fcr die Gattung gut ist: sie will Zwietracht\u201c(Kant, 1784, S. 21). In seinen eigenen Worten lautet der entsprechende Passus wie folgt: Die Existenz von souver\u00e4nen Staaten, die unvermeidlicher Weise kriegerische Konflikte zur Folge hat, ist, \u201enach der Vernunftidee, besser als die Zusammenschmelzung derselben, durch eine die an\u00addere \u00fcberwachsende, und in eine Universalmonarchie \u00fcbergehende Macht; weil die Gesetze mit dem vergr\u00f6\u00dferten Umfange der Regierung immer mehr an ihrem Nachdruck einb\u00fc\u00dfen, und ein seelenloser Despotism, nachdem er die Keime des Guten aus\u00adgerottet hat, zuletzt doch in Anarchie verf\u00e4llt\u201c (Kant, 1795, S. 367).<\/p>\n<p>Kant hat dem unmittelbar hinzugef\u00fcgt, dass es wohl wahr sei, dass ein jeder gro\u00dfe Staat danach strebe, die ganze Welt zu beherr\u00adschen und auf diese Weise f\u00fcr Frieden in seinem Sinne zu sorgen. Aber, sagt er: \u201eDie Natur will es anders\u201c (Kant, 1795, S.\u00a0367). Sie bediene sich \u201czweier Mittel, um V\u00f6lker von der Vermischung ab\u00adzuhalten und sie abzusondern, der Verschiedenheit der Sprachen und der Religionen.\u201c Es k\u00e4me darauf an, nicht der Freiheit durch den \u201cDespotismus\u201c eines Staates einen \u201cKirchhof\u201c zu bereiten, sondern durch den \u201elebhaftesten Wetteifer\u201c aller gesellschaftlichen und staatlichen Kr\u00e4fte zu einem Frieden des \u201cEinverst\u00e4ndnisses\u201c zu gelangen<a title=\"\" href=\"file:\/\/\/C:\/Users\/%D0%93%D0%BB%D0%B5%D0%B1\/Documents\/Wagner.%20EW2012.docx#_ftn2\"><sup><sup>[2]<\/sup><\/sup><\/a> (Kant, 1795, S. 367).<\/p>\n<p>Nebenbei gesagt, diese Argumentation von Kant ist, wie ich finde, angetan, zu erkl\u00e4ren, weshalb alle bisherigen Gro\u00dfreiche in der Weltgeschichte keine Dauer gehabt haben. Sie sind aus der \u00dcbermacht eines Staates und der Ohnmacht anderer, zumeist nicht staatlich organisierter Gemeinschaften entstanden, jedoch an den Folgen ihrer \u00dcberkonzentration und der Monopolisierung aller Macht fr\u00fcher oder sp\u00e4ter wieder zugrunde gegangen. In der Sprache von Kant haben sie der \u201cAbsonderung\u201c keinen f\u00fcr die freie Entwicklung ihrer B\u00fcrger gen\u00fcgenden Raum gegeben. Das hat fr\u00fcher oder sp\u00e4ter zu ihrem Untergang gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><b>II. Die nicht erreichbare Weltrepublik<\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Es besteht kein Zweifel daran, dass Kant eine sehr konkrete Vorstellung davon hatte, wie der Frieden unter den Staaten am be\u00adsten sicherzustellen w\u00e4re. Das geht aus seiner folgenden Aussage hervor: \u201eF\u00fcr Staaten, im Verh\u00e4ltnis unter einander, kann es nach der Vernunft keine andere Art geben, aus dem gesetzlosen Zustande, der lauter Krieg enth\u00e4lt, herauszukommen, als dass sie, ebenso wie einzelne Menschen, ihre wilde (gesetzlose) Freiheit aufgeben, sich zu \u00f6ffentlichen Zwangsgesetzen bequemen, und so einen (freilich immer wachsenden) V\u00f6lkerstaat (civitas gentium), der zuletzt alle V\u00f6lker der Erde befassen w\u00fcrde, bilden\u201c (Kant, 1795, S. 357). Dem aber hat er hinzugef\u00fcgt: Da die V\u00f6lker indes \u201edurchaus nicht wol\u00adlen\u201c, das zu tun, \u201ewas in thesi richtig ist\u201c, so k\u00f6nne \u201ean die Stel\u00adle der positiven Idee einer <i>Weltrepublik <\/i>(wenn nicht alles verlo\u00adren werden soll) nur das negative Surrogat eines den Krieg abweh\u00adrenden, bestehenden, und sich immer ausbreiten\u00adden <i>Bundes <\/i>den Strom der rechtsscheuenden, feindseligen Neigung aufhalten, doch mit best\u00e4ndiger Gefahr ihres Ausbruchs\u201c (Kant, 1795, S.\u00a0357).<\/p>\n<p>An dieser Feststellung sind meines Erachtens drei Dinge be\u00addenkenswert. Erstens, dass die Einl\u00f6sung des Kantschen Frieden\u00adsprojektes eigentlich nur durch die Schaffung einer Weltrepublik m\u00f6glich ist, welche allein in der Lage sein w\u00fcrde, einen permanen\u00adten Kriegszustand durch einen dauerhaften Rechtszustand zu erset\u00adzen. Da die V\u00f6lker aber zweitens nicht willens sind, auf ihre Sou\u00adver\u00e4nit\u00e4t zu verzichten, bleibe in der Praxis gar nichts anderes als eine Notl\u00f6sung \u00fcbrig, n\u00e4mlich die Schaffung eines V\u00f6lkerbundes. Dieser aber werde drittens nicht verhindern k\u00f6nnen, dass es auch weiterhin, wenn auch in geringerem Ma\u00dfe als zuvor, zum Aus\u00adbruch von Feindseligkeiten kommen wird. \u2014 Halten wir davon im Moment nur so viel fest, dass Kant f\u00fcr die Notl\u00f6sung eines V\u00f6lk\u00aderbundes deshalb pl\u00e4diert hat, weil er den Staaten nicht zugemutet hat, dass sie auf ihre Souver\u00e4nit\u00e4t freiwillig verzichten w\u00fcrden. Dabei ist aber ja doch auch nicht zu \u00fcbersehen, dass er von einem solchen Verzicht nach dem, was er \u00fcber den Weltstaat gesagt hat, selbst nicht Gutes erwartet hat. Auf das damit angesprochene Prob\u00adlem der staatlichen Souver\u00e4nit\u00e4t als dem \u201ccasus knacksus\u201c, also dem Pr\u00fcfstein einer wirklichen Friedensordnung im Kantschen Sinne, wird sogleich noch einmal zur\u00fcckzukommen sein.<\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>III. Der V\u00f6lkerbund als die bestm\u00f6gliche L\u00f6sung<\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dahin, zur Schaffung eines V\u00f6lkerbundes im Kantschen Sinne, ist es denn ja auch tats\u00e4chlich in Gestalt des 1920 gegr\u00fcndeten Genfer V\u00f6lkerbundes und der 1945 in San Francisco gegr\u00fcndeten, heute in New York ans\u00e4ssigen Vereinten Nationen gekommen, de\u00adnen gegenw\u00e4rtig 193 Staaten als Mitglieder angeh\u00f6ren. F\u00fcr den wenig r\u00fchmlichen Genfer V\u00f6lkerbund und auch f\u00fcr die nicht min\u00adder eine eher nebens\u00e4chliche Rolle spielenden New Yorker Verein\u00adten Nationen kann wohl gelten, was Oliver Eberl k\u00fcrzlich von ih\u00adnen gesagt hat: Auch im Hinblick auf sie erweise sich \u201edas kanti\u00adsche Festhalten an der universellen Ordnung des freiwilligen V\u00f6l\u00adkerbundes und seiner langfristig befriedigenden Wirkung als die wohl noch immer realistischste Option, den Frieden zu be\u00adwahren\u201c (Eberl, 2004, S. 210). Es fragt sich allerdings, ob ein V\u00f6lkerbund als Organisation, der alle souver\u00e4nen Staaten der Erde angeh\u00f6ren, wirklich das letzte Wort im Hinblick auf die Schaffung einer effek\u00adtiven Friedensordnung ist \u2014 oder ob daf\u00fcr nicht eine andere Orga\u00adnisationsform, die \u00fcber das hinausgeht, was f\u00fcr Kant allein reali\u00adsierbar erschien, die aber heute im Bereich des M\u00f6glichen liegt, geeigneter ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><b>IV.\u00a0Voraussetzungen einer m\u00f6glichen Weltgemeinschaft<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b><i>1. Die Teilung der staatlichen Souver\u00e4nit\u00e4t<\/i><\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Lassen Sie mich, bevor ich f\u00fcr eine neue Organisationsform der Weltgemeinschaft pl\u00e4diere, eine in diesem Zusammenhang entscheidende Vorfrage kl\u00e4ren. K\u00f6nnte es nicht gut sein, dass es der Souver\u00e4nit\u00e4tsproblematik \u00e4hnlich wie der Staatsproblematik ergeht? Der Staat als der Monopolist aller politischen Macht ist dadurch \u201cdomestiziert\u201c worden, dass die staatliche Gewalt in drei verschiedenen Gewalten, in die legislative, die exekutive und die richterliche, aufgeteilt worden ist, die sich verfassungsrechtlich le\u00adgitimiert gegenseitig kontrollieren, aber den Staat keineswegs um seine Sicherheits- und Ordnungsfunktionen gebracht haben. Lie\u00dfe sich nicht auch denken, dass mit der staatlichen Souver\u00e4nit\u00e4t etwas \u00c4hnliches geschieht? Dass das Souver\u00e4nit\u00e4tsmonopol des Staates dadurch \u201czivilisiert\u201c wird, dass es genauso wie das Gewaltmonopol geteilt wird? Dieses Mal nicht horizontal zwischen verschiedenen Formen der Gewaltaus\u00fcbung, sondern vertikal zwischen ver\u00adschiedenen Ebenen des Souver\u00e4nit\u00e4tsvollzugs? Etwa zwischen einer kommunalen, einer staatlichen und einer kontinentalen Ebene, von denen jede ihre Eigenst\u00e4ndigkeit besitzt und de\u00admentsprechend am Vollzug der Souver\u00e4nit\u00e4t direkt und unmittelbar beteiligt ist, ohne dass sie dadurch ihre Funktion der Kompetenz-Kompetenz oder Letztentscheidung verliert? F\u00fcr die Verteilung der Souver\u00e4nit\u00e4t auf verschiedene Ebenen gibt es neuerdings den Be\u00adgriff der \u201cSubsidia\u00adrit\u00e4t\u201c. Was nichts anderes bedeutet, als dass die Entscheidungsbe\u00adfugnisse dort angesiedelt werden, wo sie sinnvol\u00adler Weise am wirksamsten wahrgenommen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Eine solche Organisationsform l\u00e4sst sich nicht nur denken. Nein, sie besteht bereits; wenn auch in Gestalt der Europ\u00e4ischen Union erst noch in einer unvollst\u00e4ndigen Form. Das Besondere und Neuartige an der EU ist ja doch gerade, dass sie kein Staat ist und auch gar kein Staat sein und auch nicht werden will. Die EU hat ihre Befugnisse, die sie wahrnimmt, nicht aus eigenem Recht, son\u00addern aufgrund \u201cbegrenzter Einzelerm\u00e4chtigungen\u201c, wie es im Art. 5 des Lissabon-Vertrages statuiert ist. Die \u201cHerren der EU-Verfas\u00adsung\u201c sind n\u00e4mlich dem Lissabon-Vertrag zufolge die EU-Mitg\u00adlied\u00adstaaten. Sie haben die EU gegr\u00fcndet, sie und niemand an\u00adderer entscheiden \u00fcber ihr weiteres Schicksal.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><b><i>2. Die Vor- und Nachteile eines subsidi\u00e4ren Staatenver\u00adbundes<\/i><\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Es liegt auf der Hand, sich zun\u00e4chst einmal dar\u00fcber Klarheit zu verschaffen, welches die Vor- und die Nachteile einer solchen sub\u00adsidi\u00e4ren Organisationsform sind, wie die EU sie hat. Diese, die EU, ist einem Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts zufolge als ein \u201cStaatenverbund\u201c deklariert worden, was neben dem bekannten \u201cStaatenbund\u201c und dem \u201cBundesstaat\u201c eine dritte Kate\u00adgorie staatlicher Gemeinschaften darstellt. Die Vergewisserung dessen, was diese neue Gemeinschaftsform zu bieten hat, soll in notwendiger K\u00fcrze im Folgenden im ausschlie\u00dflichen Hinblick auf die Kompetenzverteilung zwischen den Mitgliedstaaten und der EU geschehen. Erst danach werde ich mich dem zentralen Problem der \u201cVerrechtlichung\u201c der zwischenstaatlichen Beziehungen der EU-Mitgliedstaaten zuwenden, welche durch ihre Integration bzw. ihre \u201cVergemeinschaftung\u201c erfolgt ist.<\/p>\n<p>Als den gr\u00f6\u00dften verfassungsrechtlichen Schwachpunkt eines Staatenverbundes wie der EU kann \u2014 neben vielen anderen poli\u00adtischen Ungereimtheiten, wie etwa der spezifischen Identit\u00e4ts- und Legitimit\u00e4tsfrage \u2014 die \u00fcberaus komplizierte Realisierung von Ver\u00adfassungsreformen angesehen werden. F\u00fcr eine jede Kompe\u00adtenzerweiterung der EU bedarf es nach Art. 5 des Lissabon-Vertrages einer \u201cbegrenzten Einzelerm\u00e4chtigung\u201c, die, da sie nur durch einen neuen Europa-Vertrag zu erhalten ist, die Zustimmung aller Mitgliedstaaten sowie die entsprechenden Ratifikationen ihrer Parlamente, oder sogar Referenden einzelner V\u00f6lker, ben\u00f6tigt. Das ist in jedem Fall ein \u00e4u\u00dferst umst\u00e4ndliches Verfahren; wenn es nicht gar einem \u201cliberum veto\u201c gleichkommt, weil die Stimme auch nur eines einzigen Mitgliedes gen\u00fcgt, um eine jede Reform zu vereiteln.<\/p>\n<p>Daneben haben sich die EU-Mitgliedstaaten allerdings noch einen anderen Weg einfallen lassen, um geltende Vertr\u00e4ge zu re\u00adformieren. Im Rahmen einer \u201cverst\u00e4rkten Zusammenarbeit\u201c ist die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet worden, dass ein Teil der Mitgliedstaaten, mindestens jedoch neun, gem\u00e4\u00df Art. 20 des Lissabon-Vertrages Beschl\u00fcsse \u00fcber eine engere Zusammenarbeit fassen k\u00f6nnen, dass diese aber, um in Kraft zu treten, nach Art. 329 des \u201cVertrages \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union\u201c die einstimmige Zustimmung des Rats bed\u00fcrfen. Bisher ist auf diese Weise nur das Schengener Abkommen abgeschlossen worden, durch das der \u201cschritt\u00adweise Abbau der Grenzkontrollen an den gemeinsamen Gren\u00adzen\u201c vereinbart wurde. Dieses Verfahren k\u00f6nnte aber, wie ich finde, durchaus ein Modell daf\u00fcr sein, wie die schwierig zu errei\u00adchende Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten bei Vertragsreformen umgangen werden kann.<\/p>\n<p>Im Hinblick auf die Vorteile, in deren Genuss Staaten durch ih\u00adre Mitgliedschaft in der EU gelangen, m\u00f6chte ich an dieser Stelle nur drei, mir wichtig erscheinende Errungenschaften nennen. Da ist erstens das nicht gering einzusch\u00e4tzende Faktum, dass den einzel\u00adnen Staaten durch ihre Mitgliedschaft in der Union automatisch ih\u00adre Sicherheit und Eigenst\u00e4ndigkeit garantiert wird. Dar\u00fcber brau\u00adchen sie sich fortan keine Sorgen mehr zu machen. Daran sind alle Mitglieder im gleichen Ma\u00dfe interessiert, und gemeinsam sind sie stark genug, dieses Recht auch durchzusetzen. Vor allem in der Vergangenheit leidgepr\u00fcfte V\u00f6lker werden sich in diesem Staaten\u00adverbund wie in \u201cAbrahams Scho\u00df\u201c f\u00fchlen. \u2014 Zweitens profitieren die Mitglieder einer solchen Union davon, dass sie einem wirt\u00adschaftlichen Gro\u00dfraum angeh\u00f6ren, dass sie, wenn sie das wol\u00adlen, an einer Weltw\u00e4hrung teilhaben k\u00f6nnen und dass sie, wenn sie zu den wirtschaftlich schw\u00e4cheren L\u00e4ndern z\u00e4hlen, finanziell unter\u00adst\u00fctzt werden. Kommt hinzu, dass sie an der Innen- wie Au\u00dfenpoli\u00adtik der Union gleichberechtigt mitwirken. Das hat in\u00adsofern einen besonderen Effekt, als die Union ihre Kompetenzen nicht nach ei\u00adgenem Ermessen und Belieben ausweiten kann. Was die Gro\u00dfstaa\u00adten dieser Welt, auch die f\u00f6deralen, in aller Regel tun, sich immer mehr Kompetenzen, vermehrte Macht und gr\u00f6\u00dfere fi\u00adnanzielle Mit\u00adtel anzueignen, das wird der Union verwehrt. Sie liegt an der Leine ihrer Mitgliedsstaaten. Sie bestimmen ihre Kompe\u00adtenzen, ihre Macht und ihre Finanzen. Imperiale Gel\u00fcste der Union gar nicht erst aufkommen zu lassen, ist m\u00f6glicherweise ihre segensreichste Funktion. \u2014 Schlie\u00dflich, drittens, haben die Mit\u00adgliedsstaaten ge\u00adm\u00e4\u00df Art. 50 des Lissabon-Vertrages das Recht, aus der Union aus\u00adzutreten, wenn ihre Interessen mit der Mitgliedschaft nicht mehr zu vereinbaren sind. Die Union ist demnach kein Kerker, dem zu ent\u00adfliehen sie nicht mehr in der Lage sind. Die Redensart: \u201cmitgefan\u00adgen, mitgehangen\u201c gilt f\u00fcr sie nicht. Ihr Ein\u00adtritt ist freiwillig, und ihr Austritt steht ihnen jederzeit frei.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><b><i>3. Die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen<\/i><\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ich bin hier nur deshalb auf die EU n\u00e4her eingegangen, weil sie als eine nicht-staatliche Gemeinschaft<b> <\/b>ein Muster daf\u00fcr abgibt, wie eine Welt-Union konzipiert werden kann, die nicht mit dem Makel der Souver\u00e4nit\u00e4t, also alle Kompetenzen an sich zu ziehen, ausges\u00adtattet ist. Das war es doch gerade, was Kant davon abgehalten hat, auf einen Weltstaat als eine Friedensorganisation zu setzen: dessen alleiniges Machtmonopol. Das schreckte ihn zu Recht ab. Er aber konnte sich jedoch, weil er vom Staat her dachte, gar nicht vorstel\u00adlen, dass eine nicht-staatliche Organisation den Weltfrieden stiften k\u00f6nnte. Aufgrund der Erfahrungen mit der EU sind wir dazu aber, wie ich vermute, in der Lage.<\/p>\n<p>Daf\u00fcr ist es allerdings notwendig, sich von der \u201cwestf\u00e4lischen Ordnung\u201c, die nach dem Ende des Drei\u00dfigj\u00e4hrigen Kriege im 17. Jahrhundert in Europa etabliert und dann weltweit praktiziert wurde, zu verabschieden. Ihr zufolge galt, was jahrhundertelang als sakrosankt angesehen wurde, dass eine politische Gemeinschaft sich nur durch ihre Souver\u00e4nit\u00e4t als Staat qualifiziert und als ein solcher satisfaktionsf\u00e4hig ist. Erst durch die Gr\u00fcndung der EU sind wir eines Anderen belehrt worden. Seither wissen wir, dass eine Aufteilung der Souver\u00e4nit\u00e4t m\u00f6glich ist und, was vielleicht noch wichtiger ist, dass auch und gerade eine nicht-staatliche Organisa\u00adtion wie die EU durch die \u201cVerrechtlichung\u201c ihrer supranationalen und internationalen Beziehungen eine Friedensorganisation par ex\u00adcellence darstellt. Sie, die Aufteilung der Souver\u00e4nit\u00e4t und die Ver\u00adrechtlichung der staatlichen Beziehungen, sind die Signa einer \u201cpost-westf\u00e4lischen Ordnung\u201c.<\/p>\n<p>Kant hat auf eine Verrechtlichung der Innenpolitik gedrungen und auf ihr bestanden, weil er darin die einzige M\u00f6glichkeit gese\u00adhen hat, die egoistischen Triebe der Menschen und V\u00f6lker zu b\u00e4ndigen, sie zu rationalisieren und produktiv zu machen, sich nicht gegenseitig zu bekriegen und umzubringen. Der Rechtsstaat ist aber erst im Verlauf eines l\u00e4ngeren historischen Prozesses zustande gekommen: durch die Teilung der Gewalten, durch die darauf folgende staatliche Gesetzgebung und dann auch noch gek\u00adr\u00f6nt durch die Demokratisierung, wodurch die \u201cHerrschaft des Volkes\u201c statuiert und legalisiert wurde. Im Hinblick auf eine Ver\u00adrechtlichung der Beziehungen zwischen Staaten hat Kant al\u00adlerdings, wie ich finde, verst\u00e4ndlicher Weise aber doch vorzeitig das Handtuch geworfen. Das hat er getan, weil er an der Sou\u00adver\u00e4nit\u00e4t der Staaten wie gebannt festgehalten hat. Deshalb hat er die Verrechtlichung auch der au\u00dfenpolitischen staatlichen Bezie\u00adhungen f\u00fcr unrealisierbar gehalten.<\/p>\n<p>Heute haben wir jedoch Grund zu der Annahme, ja, zu der Gewissheit, dass, als im Jahre 1951 sechs Staaten Westeuropas mit der Gr\u00fcndung der Montan-Union den ersten Schritt zu ihrer Inte\u00adgration unternommen haben, auch der erste Schritt zur Verrecht\u00adlichung ihrer au\u00dfenpolitischen Beziehungen getan worden ist und dass diese mit jedem weiteren Europa-Vertrag, den sie inzwischen abgeschlossen und mit dem sie sich erweitert haben, vermehrt wor\u00adden ist. Der Hintergrund dieses Vorganges war allerdings, dass die\u00adse Staaten aufgrund der Erfahrungen, die sie im gerade zu Ende ge\u00adgan\u00adgenen Zweiten Weltkrieg gemacht hatten, zu der \u00dcber\u00adzeu\u00adgung ge\u00adlangt waren, dass sie fortan nicht mehr vereinzelt, son\u00addern inter\u00adna\u00adtional nur noch gemeinsam handlungsf\u00e4hig sein w\u00fcrden. Dass sie an ihrer so geschaffenen Gemeinschaft festgehal\u00adten und sie ent\u00adsprechend ausgebaut haben, hat sich f\u00fcr sie aus\u00adgezahlt.<\/p>\n<p>Es ist Otfried H\u00f6ffe gewesen, der schon im Jahre 1996 darauf hingewiesen hat, dass auch die Verrechtlichung einer Welt-Union nicht auf einen Schlag zu verwirklichen ist. \u201eN\u00f6tig ist es\u201c, hat er geschrieben, \u201edie entsprechenden Konflikte Thema f\u00fcr Thema, al\u00adso in vielen kleinen Schritten, in durchsetzungsf\u00e4hige Rechts\u00adgestalten zu \u00fcberf\u00fchren. Dabei wird keine homogene Zentralgewalt angestrebt, sondern eine vielfach gestufte Souver\u00e4nit\u00e4t. Vielleicht ist die republikanische (bzw. rechtsstaatliche, H. W.) Ordnung re\u00adpublikanisch verfasster Staaten (bzw., wie ich sage, verfassungs\u00adrechtlicher Kontinental-Unionen, H. W.), die Weltrepublik (im Sin\u00adne Kants, H. W.), nichts anderes als der Inbegriff all dieser nach und nach errichteten Rechtsgestalten\u201c (H\u00f6ffe, 1996, S.170). Mit der Annahme, dass auch eine Verrechtlichung der gesamten Welt\u00adge\u00admeinschaft unter ganz bestimmten Voraussetzungen m\u00f6glich ist, bin ich offenbar mit Kant nicht ganz allein.<\/p>\n<p>Interessant an diesem historischen Prozess ist auch, dass die er\u00adfolgte Verrechtlichung der EU-Politik durch Europa-Vertr\u00e4ge als eine solche bis heute noch gar nicht richtig wahrgenommen wor\u00adden ist, obwohl die Vergemeinschaftung der Au\u00dfen- und Verteidi\u00adgungspolitik, wie in Art. 22, Abs. 1,3, des Lissabon-Vertrages nachzulesen, noch gar nicht beschlossen wurde, sondern alle Ent\u00adscheidungen in diesen beiden Bereichen durch den Eu\u00adrop\u00e4ischen Rat nur einstimmig gef\u00e4llt werden k\u00f6nnen \u2014 was bis\u00adlang eine ge\u00admeinsame Au\u00dfen- und Verteidigungspolitik der EU grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen hat. In diesem Fall l\u00e4sst sich offenbar sagen, dass die Verrechtlichung der EU-Wirtschafts- und -W\u00e4hrungspolitik be\u00adreits begonnen worden ist, ohne dass es bislang auch schon zur Vergemeinschaftung der EU-Au\u00dfen- und \u2014Verteidigungspolitik gekommen ist \u2014 dass diese erst im Vorgriff anvisiert, aber eben noch nicht institutionalisiert wurde. Letzteres steht noch aus.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><b>V. Umrisse einer Welt-Union<\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund m\u00f6chte ich nun, so kurz wie nur m\u00f6glich, die Umrisse einer Weltorganisation skizzieren, die meines Erachtens in der Lage ist, den \u201cV\u00f6lkerbund\u201c der Vereinten Nationen eines Tages durch eine \u201cWeltrepublik\u201c im Kantschen Sinne bzw. eine Welt-Union zu ersetzen, weil sie effektiver ist. Die erste Voraussetzung f\u00fcr ihre Schaffung ist meines Erachtens, dass an die Stelle von 193 mehr oder weniger souver\u00e4nen Staaten eine geringe Zahl kontinentaler Gemeinschaften von der subsidi\u00e4ren Art der EU treten, die also gerade nicht vollsouver\u00e4n, sondern nur teil\u00adsouver\u00e4n sind. Hinzu kommt, dass f\u00fcr sie, worauf Roland Witt\u00admann aufmerksam gemacht hat, das \u201cHomogenit\u00e4tsprinzip\u201c gilt. Davon, dass die Bestandteile einer \u201cWeltrepublik\u201c alle samt \u201cre\u00adpublikanisch\u201c sein m\u00fcssten, ist Kant in der Tat ausgegangen. Da\u00adrunter hat er verstanden, dass sie eine rechtsstaatliche, gewal\u00adtenteilige und demokratische Verfassung aufweisen, die aber dur\u00adchaus auch mit einer Monarchie zu vereinbaren sei.<a title=\"\" href=\"file:\/\/\/C:\/Users\/%D0%93%D0%BB%D0%B5%D0%B1\/Documents\/Wagner.%20EW2012.docx#_ftn3\"><sup><sup>[3]<\/sup><\/sup><\/a> Diese Grund\u00adlage ist meines Erachtens eine \u201cconditio sine qua non\u201c, also eine Bedingung, ohne welche eine Weltorganisation nicht funktions\u00adf\u00e4hig ist. Warum das?<\/p>\n<p>Weil eine Weltorganisation eines tragf\u00e4higen Unterbaues be\u00addarf, der es ihr erm\u00f6glicht, sich ausschlie\u00dflich globalen Aufgaben und Pflichten zu widmen, sie aber von allen kommunalen, staat\u00adlichen und kontinentalen Entscheidungen befreit. Die m\u00fcssen von den jeweils zust\u00e4ndigen Instanzen getroffen werden. Um sie kann sich eine Weltorganisation nicht k\u00fcmmern. Hinzu kommt, dass die kontinentalen Gemeinschaften, weil sie selbst einen subsidi\u00e4ren Charakter haben, bereit und in der Lage sind, eigene Kompetenzen abzugeben. Dazu sind kontinentale Gro\u00dfstaaten wegen ihrer Or\u00adganisationsform und ihres Selbstverst\u00e4ndnisses jedenfalls gar nicht in der Lage.<\/p>\n<p>Eine so geartete Weltorganisation, die ich Welt-Union nennen w\u00fcrde, m\u00fcsste \u2014 das ist die zweite Voraussetzung ihrer Effek\u00adtivit\u00e4t \u2014 so beschaffen sein, dass sie den R\u00fcckhalt der kontinen\u00adtalen Gemeinschaften besitzt, was hei\u00dft, dass sie von ihnen ge\u00adgr\u00fcndet, personell ausgestattet und finanziert wird, und dass ihre Existenz und Kompetenz vertraglich abgesichert sind, so dass die Beziehungen zwischen den Kontinental-Unionen ebenfalls \u201cver\u00adrechtlicht\u201c werden k\u00f6nnen; genauso wie es zuvor mit den Mit\u00adgliedstaaten derselben geschehen ist. Die personelle Ausstattung der Welt-Union w\u00fcrde der Zahl nach gering sein, da es ja nur eine sehr begrenzte Anzahl von kontinentalen Gemeinschaften geben wird. Ob die Welt-Union au\u00dfer einer Exekutive auch noch eines legislativen Organs und einer richterlichen Instanz bedarf und wie diese beschaffen sein werden, das wird sich, wenn es soweit ist, ergeben. Das zu konzipieren, sehe ich nicht als meine Aufgabe an.<\/p>\n<p>All denen, die monieren, dass in meiner Rechnung der \u201cStaat\u201c gar nicht auftaucht, dass ich gar nicht auf Kants \u201cF\u00f6deralism freier Staaten\u201c eingegangen bin und dass ich in \u201cnicht-staatliche Organi\u00adsationen\u201c ein allzu gro\u00dfes Vertrauen gesetzt habe, m\u00f6chte ich zu bedenken geben: Was den \u201cStaat\u201c angeht, so spielt er in meinen \u00dcberlegungen, auch wenn ich ihn domestiziert habe, doch insofern eine entscheidende Rolle, als er, wie ja doch nicht zu \u00fcbersehen, in meiner Projektion der R\u00fcckhalt bzw. sogar das Herz der Kontinen\u00adtal-Unionen ist. \u2014 Was den Kantschen \u201cF\u00f6deralismus\u201c angeht, so ist er meiner Ansicht nicht in der Lage, als Grundlage einer \u201cWelt-Union\u201c zu dienen, weil dessen Wert in seinem Verst\u00e4ndnis ledi\u00adglich in der Dezentralisierung des souver\u00e4nen Staates besteht, nicht aber eine Teilung der Souver\u00e4nit\u00e4t im Sinne der Subsidiarit\u00e4t be\u00adwirkt.<a title=\"\" href=\"file:\/\/\/C:\/Users\/%D0%93%D0%BB%D0%B5%D0%B1\/Documents\/Wagner.%20EW2012.docx#_ftn4\"><sup><sup>[4]<\/sup><\/sup><\/a> \u2014 Und was die Lebenskraft von nicht-staatlichen Gemein\u00adschaften angeht, so darf ich nur daran erinnern, dass die Schweiz das beste historische Beispiel daf\u00fcr ist, dass konf\u00f6derale, also nicht-staatliche Gemeinschaften, welche ihre sehr heterogenen Teile achten und sch\u00fctzen, besser zusammengehalten haben als so manche Reiche und gar viele Staaten, weil die Interessen und der Bestand der Kantone in der Schweiz alle Zeit h\u00f6chste Priorit\u00e4t ge\u00adhabt haben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><b>VI. Von Kants Dilemma befreit, aber doch in seinem Sinne<\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wenn es das Dilemma von Kant gewesen ist, dass ihn die Sou\u00adver\u00e4nit\u00e4t eines \u201cWeltstaates\u201c derart abgeschreckt hat, so dass er die Souver\u00e4nit\u00e4t der Einzelstaaten f\u00fcr das kleinere \u00dcbel gehalten und deshalb f\u00fcr den \u201cV\u00f6lkerbund\u201c als bestm\u00f6gliche Friedensordnung auf der Erde pl\u00e4diert hat, dann kann ich mir gut vorstellen, dass er an der hier skizzierten \u201cWelt-Union\u201c h\u00f6chstes Gefallen gefunden h\u00e4tte. Die subsidi\u00e4re Organisationsform der EU vor Augen, sind wir heute in der Lage, eine effektivere Friedensordnung zu konzipieren, nicht nur von ihr zu reden, sondern sie m\u00f6glicher\u00adweise in der Zukunft, so ihre unabdingbaren Voraussetzungen geschaffen worden sind, auch zu realisieren.<\/p>\n<p>Obwohl ich meine, dass der \u201cZwietracht\u201c im Kantschen Sinne in der hier favorisierten \u201cWelt-Union\u201c gen\u00fcgend Spielraum einger\u00e4umt sein wird, um die Freiheit der B\u00fcrger nicht zu er\u00adsticken, sondern sie nach allen Regeln der Kunst wetteifern zu las\u00adsen, halte ich es mit Kant nicht f\u00fcr ausgeschlossen, dass es auch in ihr und trotz ihr zu \u201cAusbr\u00fcchen feindlicher Neigungen\u201c oder, wie er sagte, zu einem \u201cfuror impius intus\u201c kommen kann (Kant, 1795,<br \/>\nS. 357). Wenn schon demokratische Rechtsstaaten nicht davor ge\u00adfeit sind, zu autorit\u00e4ren oder gar totalit\u00e4ren Staaten zu mutieren, dann ist es auch nicht auszuschlie\u00dfen, dass es selbst in einer ver\u00adrechtlichten Weltgemeinschaft zu Pannen in Gestalt von schwer einzud\u00e4mmenden Konflikten kommen kann. Denn, um noch ein letztes Mal Kant zu zitieren: \u201eAus, so krummem Holze, als woraus der Mensch gemacht ist, kann nichts ganz Gerades gezimmert wer\u00adden. Nur die Ann\u00e4herung zu dieser Idee ist uns von der Natur auf\u00aderlegt\u201c (Kant, 1784, S. 23). Eine Ann\u00e4herung an die Idee des \u201cewigen Friedens\u201c ist die von mir konzipierte Welt-Union jeden\u00adfalls eher als der von Kant als Notl\u00f6sung favorisierte \u201cV\u00f6lker\u00adbund\u201c.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><b>Bibliographi<\/b><b>e<\/b><\/p>\n<p><i>\u00a0<\/i><\/p>\n<p><i>Eberl O., 2004:<\/i> Realismus des Rechts \u2014 Kants Beitrag zum in\u00adternationalen Frieden<i>, in:<\/i> Bl\u00e4tter f\u00fcr deutsche und internationale Politik.<\/p>\n<p><i>H\u00f6ffe O., 1996:<\/i> Eine Weltrepublik als Minimalstaat \u2014 Zur Theorie internationaler Gerechtigkeit<i>, in:<\/i> \u201cZum ewigen Frieden\u201c \u2014 Grundlagen, Aktualit\u00e4t und Aussichten einer Idee von Im\u00adma\u00adnuel Kant. Hrsg. R. Merkel, R. Wittmann. F.\u00a0a.\u00a0M.<i><\/i><\/p>\n<p><i>\u041a<\/i><i>ant I., 1784: <\/i>Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltb\u00fcrgerlicher Absicht<i>, in:<\/i> Kant I. Gesammelte Schriften (Akademie-Ausgabe).<br \/>\nBd. VIII.<i><\/i><\/p>\n<p><i>\u041a<\/i><i>ant I., 1795:<\/i> Zum ewigen Frieden<i>, in:<\/i> Kant I. Gesammelte Schriften (Akade\u00admie-Ausgabe). Bd. VIII.<\/p>\n<p><i>Patzig G., 1996:<\/i> Kants Schrift \u201ezum ewigen Frieden\u201c<i>, in:<\/i> \u201cZum ewigen Frieden\u201c \u2014 Grundlagen, Aktualit\u00e4t und Aussichten einer Idee von Im\u00adma\u00adnuel Kant. Hrsg. R. Merkel, R. Wittmann. F.\u00a0a.\u00a0M.<\/p>\n<p><i>Wittmann R., 1996:<\/i> Kants Friedensentwurf \u2014 Antizipation oder Utopie? <i>in:<\/i> \u201cZum ewigen Frieden\u201c \u2014 Grundlagen, Aktualit\u00e4t und Aussichten einer Idee von Im\u00adma\u00adnuel Kant. Hrsg. R. Merkel, R. Wittmann. F.\u00a0a.\u00a0M.<\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Zur Person des Autors<\/b><i><\/i><\/p>\n<p><i>Prof. Emer. Helmut<\/i> <i>Wagner<\/i>, Otto Suhr Institute of Political Science,<b> <\/b>Free University of Berlin, e-mail: helwag00@yahoo.de<\/p>\n<div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<p><b><i>Die erste Ver\u00f6ffentlichung des Aufsatzes:<\/i><\/b><\/p>\n<p>Wagner, Helmut. Das Kant Dilemma \u2014 Sein \u201cWeltstaat\u201c. Wie l\u00e4sst sich heute eine Weltgemeinschaft denken?\/\/ Kant\u2019s Project of Perpetual Peace in the Context of Contemporary Politics : proceedings of international seminar\/ ed. by A. Zilber, A. Salikov. \u2014 Kaliningrad : IKBFU Press, 2013. S. 85 \u2013 98.<\/p>\n<div><br clear=\"all\" \/><\/p>\n<hr align=\"left\" size=\"1\" width=\"33%\" \/>\n<div>\n<p>\u00a9 Wagner H., 2013<\/p>\n<p>[1] Im Jahre 1796, ein Jahr nach der Publikation von Kants Abhandlung, hat der G\u00f6ttinger Theologe Karl Friedrich St\u00e4udlin (1761\u20141826) sie wie folgt kommentiert: \u201eDie\u2026 Schrift\u2026 wird die Aufmerksamkeit der Na\u00adtionen einernten und auf entfernte Geschlechter hinwirken. Eine lehr\u00adrei\u00adche Lektion f\u00fcr F\u00fcrsten und Minister, so wie f\u00fcr den Untertanen, wird sie hel\u00adfen, die Politik der Moral zu unterwerfen und die Menschen der br\u00fc\u00adder\u00adlichen Vereinigung n\u00e4herzubringen\u201c (Brief Nr. 660 \u2014 AA, XII, S. 60).<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p><a title=\"\" href=\"file:\/\/\/C:\/Users\/%D0%93%D0%BB%D0%B5%D0%B1\/Documents\/Wagner.%20EW2012.docx#_ftnref2\">[2]<\/a>\u00a0Dieses Passus hat G\u00fcnther Patzig im Sinne von Kant wie folgt kom\u00admen\u00adtiert: \u201eNur ein Pluralismus von Staaten scheint eine Sicherung zu bieten, ge\u00adgen die t\u00f6dliche Gefahr, dass auch eine Weltregierung zu einer Diktatur en\u00adtartet, deren \u00dcbermacht zwar Kriege verhindern, aber auch die Frei\u00adheit\u00adsr\u00e4ume der Individuen endg\u00fcltig vernichten kann\u201c (Patzig, 1996, S. 21).<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p><a title=\"\" href=\"file:\/\/\/C:\/Users\/%D0%93%D0%BB%D0%B5%D0%B1\/Documents\/Wagner.%20EW2012.docx#_ftnref3\">[3]<\/a> Zum \u201cHomogenit\u00e4tsprinzip\u201c bei Kant vgl. Wittmann, 1996. S. 143.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p><a title=\"\" href=\"file:\/\/\/C:\/Users\/%D0%93%D0%BB%D0%B5%D0%B1\/Documents\/Wagner.%20EW2012.docx#_ftnref4\">[4]<\/a> Zum \u201cF\u00f6deralismusprinzip\u201c bei Kant vgl. Wittmann, 1996. S. 144.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Zusammenhang mit dem Konferenzthema des Kaliningra\u00adder Kant-Symposiums finde ich, um damit zu beginnen, zwei As\u00adpekte erstaunlich. Einmal den Umstand, dass die kleine Schrift von Immanuel Kant \u201cZum ewigen Frieden\u201c aus dem Jahre 1795, also von vor mehr als zweihundert Jahren, immer wieder erneut f\u00fcr Ak\u00adtualit\u00e4t sorgt. 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