{"id":494,"date":"2014-07-11T17:48:46","date_gmt":"2014-07-11T17:48:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kant-online.ru\/en\/?p=494"},"modified":"2014-07-11T17:49:54","modified_gmt":"2014-07-11T17:49:54","slug":"bernd-dorflinger-kants-jesus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kant-online.ru\/en\/bernd-dorflinger-kants-jesus\/","title":{"rendered":"Bernd D\u00f6rflinger. Kants Jesus"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_495\" style=\"width: 210px\" class=\"wp-caption alignright\"><a href=\"http:\/\/www.kant-online.ru\/en\/wp-content\/uploads\/2014\/07\/\u0430\u0430\u0430.gif\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-495\" loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-495\" alt=\"Bernd D\u00f6rflinger\" src=\"http:\/\/www.kant-online.ru\/en\/wp-content\/uploads\/2014\/07\/\u0430\u0430\u0430.gif\" width=\"200\" height=\"290\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-495\" class=\"wp-caption-text\">Bernd D\u00f6rflinger<\/p><\/div>\n<p>Nur die Vernunftreligion erf\u00fcllt nach Kant auf ad\u00e4quate Weise das \u201egro\u00dfe Erfordernis der wahren Kirche\u201d, das in der \u201eQualifikation zur Allgemeinheit\u201d bzw. der \u201eG\u00fcltigkeit f\u00fcr jedermann\u201d [AA, VI, S. 157] besteht. Das ist so, weil sie als moralische Religion keine anderen als die universellen Morallehren enth\u00e4lt. Was sie zur Religion macht, ist, dass sie die moralischen Gesetze als g\u00f6ttliche Gesetze lehrt. Der Gedanke an Gott als moralischen Gesetzgeber steht dabei nicht im Widerspruch zur Autonomie der Moral, denn er ist ein zus\u00e4tzlicher, ein abgeleiteter Gedanke unter Voraussetzung dieser Autonomie. Die Grundlegung der Moral betreffend, setzt der Mensch selbst, und zwar ohne den Beistand eines h\u00f6heren Wesens, blo\u00df verm\u00f6ge seiner eigenen reinen praktischen Vernunft die moralischen Imperative, das sind Gesetze der Selbstverpflichtung, in Geltung [AA, VI, S. 3]. Wenn er aber \u00fcber die Folgen moralischen Verhaltens in der Welt reflektiert, wird er nach Kant notwendig auf eine Idee von Gott geleitet, wonach dieser erforderlich ist, um ein Vernunftdefizit dieser Welt zu heilen. Es ist das Defizit, dass in der Welt der Nexus zwischen Moralit\u00e4t, d. i. zugleich die W\u00fcrdigkeit, gl\u00fccklich zu sein, und tats\u00e4chlichem Gl\u00fcck kein notwendiger ist und nicht in der Gewalt des Menschen steht. Der gedachte Gott nun, der um der \u00dcberwindung dieses Defizits, d. h. um der vollst\u00e4ndigen Rationalit\u00e4t im Verh\u00e4ltnis zwischen Moralit\u00e4t und Gl\u00fcckseligkeit willen gedacht ist, wird keine andere Gesetzgebung als f\u00fcr die Menschen verbindlich erachten k\u00f6nnen als die, die diese kraft reiner praktischer Vernunft schon f\u00fcr sich selbst verbindlich gemacht haben. Das hei\u00dft: Dieser Gott wird als zur selbsteigenen Gesetzgebung der reinen praktischen Vernunft im Menschen hinzukommend gedacht, sozusagen als zweiter moralischer Gesetzgeber, als die ver\u00e4u\u00dferlichte Gestalt jener reinen praktischen Vernunft.<\/p>\n<p>Dieser weitestgehenden Koinzidenz zwischen reiner Morallehre und Vernunftreligion entsprechend, handelt Kant in seiner Religions-schrift von einer Idee, die ihrem wesentlichen Gehalt nach beiden zu-geh\u00f6rt. Es ist die Idee moralischer Perfektion, insofern sie durch eine Person in individuo repr\u00e4sentiert sein soll. Dem minimalen Unter-schied zwischen reiner Morallehre und Vernunftreligion Rechnung tragend, hei\u00dft diese Idee in der religionsneutralen Bezeichnung \u201epersonifizierte Idee des guten Prinzips\u201d [AA, VI, S. 60] und in der Variante der Vernunftreligion, die den Gesichtspunkt des darin gedachten Gottes einbezieht, Idee des \u201eGott wohlgef\u00e4llige[n] Mensche[en]\u201d [AA, VI, S. 60]. Die Religionsidee bezeichnet Kant auch als die Idee des Gott \u201eeingeborene[n] Sohn[s] \u201d [AA, VI, S. 60].<\/p>\n<p>Diese Bezeichnung ist ersichtlich metaphorisch \u2014 eine buchst\u00e4bliche Lesart verbietet sich schon wegen der darin enthaltenen Restriktion auf ein Geschlecht \u2014, sie erzwingt aber sogleich eine Assoziation \u00fcber die Vernunftreligion hinaus. In den Blick kommt eine historische Religion, die christliche, die ihre Zentralgestalt, Jesus von Nazareth, als eingeborenen Sohn Gottes und als historische Verwirklichung moralischer Vollkommenheit behauptet. Es stellt sich an dieser Stelle die Frage, ob sie auch nach den Rationalit\u00e4tskriterien Kants als solche gelten kann. Wenn ja, dann h\u00e4tten wir den au\u00dfergew\u00f6hnlichen Fall zu konstatieren, dass die objektive Realit\u00e4t bzw. die empirische Konkretisierung einer reinen praktischen Vernunftidee zu behaupten w\u00e4re, eben der Idee des personifizierten guten Prinzips. Durch die Idee der moralischen Vollkommenheit einer Person w\u00e4re im Fall der Best\u00e4tigung nicht blo\u00df ein Gedankending gedacht, das nur als regulative Idee dienen kann, sondern es k\u00f6nnte ein Mensch, der existiert hat, genannt werden, durch den sie realisiert wurde.<\/p>\n<p>Vor der dazu f\u00e4lligen Pr\u00fcfung sollte aber noch erwogen werden, was der Fall des Mi\u00dflingens zu bedeuten h\u00e4tte, wenn Jesus vor der Vernunft also nicht als Exemplifikation der Idee des personifizierten Guten gelten k\u00f6nnte. Dazu ist sogleich schon zu sagen, dass es die Dignit\u00e4t der Idee als solcher nicht ber\u00fchrte, denn, so Kant: \u201eEs bedarf keines Beispiels der Erfahrung, um die Idee eines Gott moralisch wohlgef\u00e4lligen Menschen f\u00fcr uns zum Vorbilde zu machen; sie liegt als ein solches schon in unserer Vernunft\u201d [AA, VI, S. 62]. Kant vergleicht die von Erfahrung unabh\u00e4ngig wirksame orientierende Funktion dieser Idee mit dem Gehorsamsgebot des Sittengesetzes, das seinerseits auch dann in Geltung w\u00e4re, \u201ewenn es [&#8230;] nie einen Menschen gegeben h\u00e4tte, der diesem Gesetze unbedingten Gehorsam geleistet h\u00e4tte\u201d [AA, VI, S. 62].<\/p>\n<p>Als reine Vernunftidee ist demnach die Idee des personifizierten Guten von keinem existierenden Menschen in der Erfahrung, also auch nicht von Jesus, abgenommen. Im Gegenteil setzt sie erst den Ma\u00dfstab f\u00fcr eine Pr\u00fcfung, ob existierende Personen, unter ihnen Jesus, ihr gen\u00fcgen oder gen\u00fcgt haben und also als Beispiele f\u00fcr ihre Verwirklichung in der Erfahrung gelten k\u00f6nnen. Diese Art des Zu-gangs stellt eine Spezifikation des Grundprinzips der Kantischen Bibelhermeneutik dar, dass n\u00e4mlich die Bibel nach der Moral und nicht die Moral nach der Bibel ausgelegt werden m\u00fcsse [AA VI, 109ff., bes. 110 Anm.]. Es dr\u00fcckt sich dadurch der Primat der praktischen Vernunft vor jeder vermeinten Offenbarung aus, oder anders, der Primat der Vernunftreligion vor jeder historischen.<\/p>\n<p>Nach Kants Darstellung ist es im Wesentlichen zweierlei, wor\u00fcber uns die Bibel im Ton des Erfahrungsberichts, also mit dem Anspruch auf empirische Wahrheit, Mitteilung machen will, um uns von Jesus als der objektiv realen personifizierten Idee des Guten zu \u00fcberzeugen. Zum einen ist es sein \u201eg\u00e4nzlich untadelhafte[r], ja so viel, als man nur verlangen kann, verdienstvolle[r] Lebenswandel\u201d [AA, VI, S. 62], zum anderen sind es \u201eseine Lehren\u201d [AA, VI, S. 66].<\/p>\n<p>Auf die Wunder, die die Bibel Jesus zuschreibt, m\u00f6chte ich hier aus Zeitgr\u00fcnden nicht n\u00e4her eingehen. Dass Kant die biblischen Wundererz\u00e4hlungen verwirft, mindestens im Sinne von Erfahrungsberichten, was allenfalls eine symbolische Deutung offen l\u00e4sst, wird nicht weiter \u00fcberraschen. Einer seiner Gr\u00fcnde daf\u00fcr, ihre buchst\u00e4bliche Lesart abzulehnen, ist allerdings auch in unserem Zusammenhang relevant. Ein wundert\u00e4tiger Jesus w\u00e4re \u00fcber die Menschengattung erhoben und eignete sich nicht mehr daf\u00fcr, an seinem Fall paradigmatisch die Situation des nat\u00fcrlichen Menschen zu erw\u00e4gen. Die Annahme seiner vollst\u00e4ndigen Zugeh\u00f6rigkeit zur Gattung der nat\u00fcrlichen Menschen gilt auch f\u00fcr seinen moralischen Status.<\/p>\n<p>Denn ihm von vornherein keine \u201eerrungene, sondern angeborne unver\u00e4nderliche Reinigkeit des Willens\u201d [AA, VI, S. 64] zu unterstellen, ihn also als einen \u201eHeiligen\u201d in der \u201eErhebung [&#8230;] \u00fcber alle Gebrechlichkeit der menschlichen Natur\u201d [AA, VI, S. 64] vorauszusetzen, h\u00e4tte zur Folge, dass seine \u201eDistanz vom nat\u00fcrlichen Menschen so unendlich gro\u00df\u201d w\u00e4re, dass er als g\u00f6ttlicher Mensch f\u00fcr den nat\u00fcrlichen \u201enicht mehr zum Beispiel aufgestellt werden k\u00f6nnte\u201d [AA, VI, S. 64]. Auf diese Weise der Gattung nach vom nat\u00fcrlichen Menschen unterschieden, h\u00e4tte er f\u00fcr die Praxis dieses nat\u00fcrlichen Menschen keinerlei Relevanz. Jesus also nicht als von jener angeborenen unver\u00e4nderlichen Reinigkeit des Willens zu unterstellen, hei\u00dft, ihm auch jenen Hang des nat\u00fcrlichen Menschen zuzuschreiben, den Kant den Hang zum B\u00f6sen nennt und den er in seiner Theorie des B\u00f6sen in der Freiheit des Menschen verwurzelt sieht, die sowohl Freiheit zur Moral als auch Freiheit zur Amoral ist. War Jesus, so l\u00e4\u00dft sich nun fragen, obwohl vollst\u00e4ndig den Bedingungen des nat\u00fcrlichen Menschen unterworfen, dennoch jener wirkliche Fall der Vernunftidee des personifizierten Guten? Hat er also seine Freiheit nie zur Amoral mi\u00dfbraucht?<\/p>\n<p>Um seine moralische Perfektion bejahen zu k\u00f6nnen, muss eine Forderung erf\u00fcllt sein, die Kant selbst so formuliert: Es \u201emuss [&#8230;] eine Erfahrung m\u00f6glich sein, in der das Beispiel von einem solchen Menschen gegeben werde\u201d [AA, VI, S. 63]. Ersichtlich ist der hier verwandte Erfahrungsbegriff nicht der theoretischer Vernunft, wo-nach verlangt ist, dass der Gegenstand der Erfahrung durch schematisierte Kategorien, angewandt auf sinnliche Anschauung, also unter Einschluss von Empfindungsqualit\u00e4ten, erkannt werde. Die geforderte Erfahrung m\u00fcsste eine Erfahrung praktischer Vernunft sein, Resultat der Anwendung praktischer Urteilskraft, f\u00fcr die erkennbar sein m\u00fcsste, dass der Lebenswandel eines Menschen der ad\u00e4quate Fall der Idee der moralischen Perfektion einer Person ist. Wenn das m\u00f6glich sein sollte, h\u00e4tten wir es, gemessen an der allgemeinen Ideenlehre Kants, mit einem Ausnahmefall zu tun, denn nach dieser Lehre kann es f\u00fcr keinen Gegenstand, der durch eine Idee der Vernunft gedacht wird, eine ad\u00e4quate Erfahrungserkenntnis geben.<\/p>\n<p>Dass Kant sich dieser Problematik bewusst war, zeigt sich daran, dass in dem Absatz, der mit der zitierten Forderung nach der Erfahrung eines solchen mit der personifizierten Idee des guten Prinzips kongruierenden Menschen beginnt, lauter Einschr\u00e4nkungen folgen. Der Forderung nach dieser Erfahrung f\u00fcgt er sogleich hinzu: \u201eso weit als man von einer \u00e4u\u00dferen Erfahrung \u00fcberhaupt Beweist\u00fcmer der innern sittlichen Gesinnung erwarten und verlangen kann\u201d [AA, VI, S. 63]. Auch die Antwort darauf, wie weit man denn von einer \u00e4u\u00dferen Erfahrung \u2014 also etwa von dem, was vom Lebenswandel Jesu in die Augen fiel \u2014 jene Beweist\u00fcmer erwarten kann, bleibt er nicht schuldig. Diese Antwort nimmt das anf\u00e4ngliche Erfahrungspostulat nahezu vollst\u00e4ndig zur\u00fcck und lautet: Dem \u201eUrbild [&#8230;] in der Vernunft\u201d [AA, VI, S. 63] \u2014 also dem des personifizierten Guten \u2014 ist \u201ekein Beispiel in der \u00e4u\u00dferen Erfahrung ad\u00e4quat [&#8230;], als welche das Innere der Gesinnung nicht aufdeckt\u201d [AA, VI, S. 63]. Wenn demnach vom Inneren einer Gesinnung, d. i. von dem, was f\u00fcr die Beurteilung moralischer Qualit\u00e4t allein entscheidend ist, keine \u00e4u\u00dfere Erfahrung m\u00f6glich ist, dann verbleibt \u2014 zumindest vorerst \u2014 f\u00fcr jene doch geforderte Erfahrung nur der Charakter einer inad\u00e4quaten Erfahrung.<\/p>\n<p>Wenn es nun auch zum Inneren einer Gesinnung keinen direkten Zugang gibt, so muss doch ein indirekter m\u00f6glich sein, wenn das Erfahrungspostulat nicht ganz obsolet werden soll. Auch eine inad\u00e4quate Erfahrung muss sich auf irgend etwas Gegebenes st\u00fctzen, wenn sie \u00fcberhaupt den Namen der Erfahrung verdienen soll. Dieses in der Erscheinung Gegebene ist das, was bei Kant durchg\u00e4ngig als \u201eLebens-wandel\u201d bezeichnet ist. Der Lebenswandel, der in gewisser Weise vor Augen liegt, obwohl nicht so, wie die Gegenst\u00e4nde sinnlicher Anschauung theoretischer Vernunft vor Augen liegen, ist es, von dem her sich auf das Innere von Gesinnungen, so Kant, \u201enur schlie\u00dfen l\u00e4\u00dft\u201d [AA, VI, S. 63]. Der Lebenswandel also gilt praktischer Urteilskraft als Zeichen, Ausdruck oder Folge innerer Gesinnung. Von ihm her m\u00fcsste sie einen indirekten Zugang zu Gesinnungen gewinnen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Obwohl damit korrekt beschrieben sein d\u00fcrfte, wie in der Tat allenthalben moralisch geurteilt wird, bliebe Kant doch hinter den eigenen Standards zur\u00fcck, wenn er sich hinzukommend zur \u201equid facti\u201d-Frage nicht auch zur \u201equid iuris\u201d-Frage \u00e4u\u00dferte, also zur Frage nach Tragf\u00e4higkeit und Legitimation solchen Schlie\u00dfens. Seine Aussage dazu in der hier diskutierten Passage lautet: Dieses Schlie\u00dfen geschieht \u201enicht mit strenger Gewi\u00dfheit\u201d [AA, VI, S. 63]. Wenn dem so ist, dann kann von keinem Menschen jemals mit strenger Gewi\u00dfheit gesagt werden, er sei in der Tat ein Verwirklichungsfall der Vernunftidee des personifizierten guten Prinzips.<\/p>\n<p>\u00dcber das Bisherige hinaus liefert Kant andernorts in der Religionsschrift so weit gehende Argumente gegen die Erscheinungen menschlichen Handelns als tragf\u00e4hige Anhaltspunkte f\u00fcr moralische Beurteilungen, dass von jenem Postulat, es m\u00fcssten Beispiele der Verwirklichung der Idee des personifizierten Guten erfahren werden k\u00f6nnen, letztlich nichts \u00fcbrig bleibt. Im Kontext seiner Theorie des B\u00f6sen f\u00fchrt er aus, der Mensch k\u00f6nne das Bedingungsverh\u00e4ltnis der Triebfedern in sich so umkehren, dass er die Befriedigung der sinnlichen zur Bedingung der Befolgung der sittlichen mache, welches der Fall einer b\u00f6sen Gesinnung ist. Und doch k\u00f6nnten die erscheinenden Handlungen \u201egesetzm\u00e4\u00dfig\u201d ausfallen, \u201eals ob sie aus echten Grunds-\u00e4tzen entsprungen w\u00e4ren\u201d [AA, VI, S. 36]. Als Beispiel f\u00fchrt er an, es k\u00f6nne Wahrhaftigkeit um der Vermeidung von Nachteilen aus dem L\u00fcgen willen zur Maxime erhoben werden, aus einem sinnlichen Motiv also; damit sei zwar \u201eder empirische Charakter gut, der intelligible aber immer noch b\u00f6se\u201d [AA, VI, S. 36]. Anders gesagt: Der Lebens-wandel in der Erscheinung mag in nichts zu beanstanden sein, und doch kann ihm b\u00f6se Gesinnung zugrunde liegen. Es kann \u00fcberdies manche Erscheinung den Anschein einer Pflichtverletzung erwecken, es aber doch nicht sein. Bei einem solchen Verh\u00e4ltnis zwischen er-scheinenden Handlungen und inneren Gesinnungen werden moralische Beurteilungen unter dem Gesichtspunkt ihrer rationalen Legitimation vollends fragw\u00fcrdig. Auch wenn sie im Leben nicht zu vermeiden sein sollten, was das ganz gel\u00e4ufige Schlussfolgern vom Lebenswandel auf Gesinnungen nahelegt, h\u00e4tten solche Beurteilungen doch nur den Rang faktischer Unvermeidlichkeit und niemals den, dass sie Anspruch auf Notwendigkeit machen k\u00f6nnten. Das aber w\u00e4re erforderlich, um zu behaupten, ein bestimmter Mensch sei ein tats\u00e4chliches Beispiel f\u00fcr die Verwirklichung der personifizierten Idee des guten Prinzips.<\/p>\n<p>Kants Skepsis in Hinsicht auf Gewi\u00dfheit im Punkt der Moralit\u00e4t von Gesinnungen ist so gro\u00df, dass er diese Gewi\u00dfheit sogar im Selbst-verh\u00e4ltnis eines Subjekts f\u00fcr nicht zu erzielen m\u00f6glich h\u00e4lt. Der Mensch kann, so Kant, \u201evon seiner wirklichen Gesinnung durch unmittelbares Bewu\u00dftsein gar keinen sichern und bestimmten Begriff bekommen\u201d [AA, VI, S. 77]. Wenn er seinen eigenen \u201eCharakter wenigstens einigerma\u00dfen kennen\u201d [AA, VI, S. 77] lernen will, so ist dazu Reflexion und Selbstbeurteilung n\u00f6tig, durch die \u00fcber die Punktualit\u00e4t unmittelbaren Bewusstseins hinaus, n\u00e4mlich die ganze Lebensspanne umfassend, die Geschichte der Gesinnungen und der ihnen korrespondierende Lebenswandel zu pr\u00fcfen sind. Solche Selbstbeurteilung aber ist fallibel: \u201e&#8230;; man t\u00e4uscht sich nirgends leichter, als in dem, was die gute Meinung von sich selbst beg\u00fcnstigt\u201d [AA, VI, S. 68].<\/p>\n<p>Dieses Ergebnis einer auch im Selbstverh\u00e4ltnis moralischer Beurteilung verbleibenden Unsicherheit macht die durch die Schrift tradierten Selbstausk\u00fcnfte Jesu problematisch, durch die er sich als \u201eeinen vom Himmel gesandten\u201d Menschen \u201ek\u00fcndigte\u201d [AA, VI, S. 128] bzw. sich selbst als Gottes Sohn bezeichnete. Wenn, wie geschehen, Jesus und auch jedem anderen potentiellen Kandidaten f\u00fcr die Verwirklichung der personifizierten Idee des guten Prinzips keine anderen Bedingungen des Mensch-Seins zugestanden werden als allen sonstigen Menschen, dann m\u00fcssen sie im Selbstverh\u00e4ltnis von der gleichen prinzipiellen Unsicherheit gepr\u00e4gt sein wie diese. Die Selbstauskunft Jesu, Gottes Sohn zu sein, die nach Kantischen Begriffen den Anspruch moralischer Perfektion im Sinne der personifizierten Idee des guten Prinzips beinhaltet, erscheint im Licht der Reflexion \u00fcber die Grenzen moralischer Selbsterkenntnis als \u00fcberschw\u00e4nglich, als \u00fcber das hinausgehend, was kritische Vorsicht erlaubt.<\/p>\n<p>Wohl weil bei Kant selbst diese kritische Vorsicht letztlich die Oberhand beh\u00e4lt, die erst recht in der moralischen Beurteilung an-derer zu walten hat, begr\u00fcndet er die Berechtigung, Jesus als Beispiel f\u00fcr moralische Perfektion zu nehmen, nicht mit einer positiven Erfahrung, wie sie zuvor noch gefordert zu sein schien. Seine Begr\u00fcndung lautet: \u201eEs ist [&#8230;] der Billigkeit gem\u00e4\u00df, das untadelhafte Beispiel eines Lehrers zu dem, was er lehrt, wenn dieses ohnedem f\u00fcr jedermann Pflicht ist, keiner andern als der lautersten Gesinnung desselben anzurechnen, wenn man keine Beweise des Gegenteils hat\u201d [AA, VI, S. 66]. Das Fehlen einer Erfahrung dient hier also zur Begr\u00fcndung. Weil Jesus aufgrund seines Lebenswandels in der Erscheinung nicht getadelt werden kann, weil dieser keinen Anlass bietet, auf eine unlautere Gesinnung zu schlie\u00dfen, h\u00e4lt Kant es also f\u00fcr berechtigt, ihm eine vollkommen lautere Gesinnung zuzuschreiben. Zus\u00e4tzlich dient als Argument, dass seine Lehren rein moralische Lehren sind, worauf sp\u00e4ter noch einzugehen sein wird.<\/p>\n<p>Eine so begr\u00fcndete Zuschreibung moralischer Perfektion ist aus dem Gesichtspunkt der von Kant selbst her im Ansatz entwickelten Theorie moralischpraktischer Beurteilung in mehrerlei Hinsicht zu relativieren und wird also kein dezidiertes Urteil von einer solchen St\u00e4rke erlauben, dass etwa zu sagen w\u00e4re: \u201eDieser Mensch ist ein Fall der personifizierten Idee des guten Prinzips\u201d. Zun\u00e4chst ist zu bemerken: Auch wenn Jesus Anlass dazu b\u00f6te, auf eine unlautere Gesinnung zu schlie\u00dfen, k\u00f6nnte ein solcher Schluss aufgrund der nie auszuschlie\u00dfenden Deutungsambivalenz der \u00e4u\u00dferen Erscheinung niemals sicher sein und also niemals zum \u201eBeweise des Gegenteils\u201d seiner vollkommen lauteren Gesinnung dienen. Unterstellt nun, es gebe keinen Anlass f\u00fcr einen Schluss auf eine unlautere Gesinnung, ist entsprechend das Fehlen eines solchen Anlasses auch nicht beweiskr\u00e4ftig. Nach Kants eigenem Beispiel von jenem wahrhaftigen Menschen, der um des eigenen Vorteils willen nicht l\u00fcgt, gibt es offenbar den Fall eines nicht zu beanstandenden Lebenswandels in der Erscheinung, der es doch nicht erlaubt, auf vollkommene Lauterkeit der Gesinnung zu schlie\u00dfen. W\u00fcrde auf diesen Menschen der obige Ma\u00dfstab angewandt, wonach dem auf das Schlussfolgern angewiesenen Betrachter erlaubt ist, auf die lauterste Gesinnung zu schlie\u00dfen, blo\u00df wenn kein gegenteiliges Anzeichen gegeben ist, so resultierte ersichtlich eine falsche Zuschreibung moralischer Vollkommenheit. Bei Anwendung des Ma\u00dfstabs auf alle Menschen w\u00e4re es \u00fcbrigens auch hier \u201eder Billigkeit gem\u00e4\u00df\u201d, aus dem Fehlen von Anhaltspunkten f\u00fcr das Gegenteil auf moralische Perfektion zu schlie\u00dfen. Dadurch verl\u00f6re der hier akzentuiert thematische Jesus seine Alleinstellung, die zu erhalten zwar nicht im Interesse Kants als dem Sachwalter einer Vernunftreligion liegen muss, mindestens aber im Interesse des Kirchenglaubens, der ihn zu seiner singul\u00e4ren Zentralgestalt erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p>Indem Kant es nun doch, wie gesehen, f\u00fcr zul\u00e4ssig h\u00e4lt, Jesus moralische Vollkommenheit zuzuschreiben, kann ein solches Zuschreiben kein striktes Urteilen moralischpraktischer Urteilskraft mit dem Anspruch auf Objektivit\u00e4t sein. Es wird eher als ein Unterstellen anzusehen sein, in dem die bezeichnete urteilstheoretische Unsicherheit durch Wohlwollen erg\u00e4nzt ist. Darauf weist auch die f\u00fcr das Anrechnen der lautersten Gesinnung beanspruchte \u201eBilligkeit\u201d hin. Im origin\u00e4ren rechtstheoretischen Kontext des Terminus \u201eBilligkeit\u201d ist der Anspruch auf Billigkeit ein solcher, den man \u201enach dem strengen Rechte\u201d auch \u201eabweisen k\u00f6nnte\u201d [AA, VI, S. 235]. Ihn anzuerkennen setzt also eine gewisse Milde, einen Nachlass an Strenge, voraus.<\/p>\n<p>Eine spezielle Art des Zuschreibens ist auch durch den von Kant verwandten Ausdruck des Unterlegens angezeigt. Wir \u201eunterlegen\u201d, wie es hei\u00dft, das \u201eUrbild\u201d, d. h. die personifizierte Idee des Guten, das \u201edoch immer in uns (obwohl nat\u00fcrlichen Menschen) selbst gesucht werden mu\u00df\u201d, \u201edieser Erscheinung\u201d [AA, VI, S. 63], d. h. der Erscheinung des Lebenswandels der Person Jesus. Ein solches Unterlegen als Ver\u00e4u\u00dferlichung einer Idee in uns l\u00e4\u00dft sich auch als Projektion bezeichnen. Die Idee, die wir in uns haben, ist die Idee von etwas schlechthin Innerlichem, n\u00e4mlich von der vollkommenen moralischen Gesinnung einer Person; obwohl von einem solchen Innerlichen nie eine unmittelbare \u00e4u\u00dferliche Vorstellung m\u00f6glich sein wird, ver\u00e4u\u00dferlichen wir sie doch derart, dass wir sie unter einer bestimmten Bedingung einer Erscheinung, dem \u00e4u\u00dferlich erscheinenden Lebenswandel einer Person, als ihre Innerlichkeit zugestehen. Diese Bedingung ist eine negative, eine conditio sine qua non, keine zureichende Bedingung, n\u00e4mlich dass dieser Lebenswandel nichts hergibt f\u00fcr die etwaige Unterstellung einer unlauteren Gesinnung. Diese Bedingung, die also die Bedingung f\u00fcr das Zugest\u00e4ndnis einer Projektion ist, sieht Kant offenbar durch den uns durch die biblische Erz\u00e4hlung bekannten Lebenswandel Jesu als erf\u00fcllt an. Die M\u00f6glichkeit, als Projektionsfl\u00e4che f\u00fcr die genannte Ver\u00e4u\u00dferlichung einer Vernunftidee zu dienen, mu\u00df allerdings, wie schon bemerkt, bei gerecht verteilter \u201eBilligkeit\u201d im Prinzip jedem Menschen zugestanden werden, dessen sichtbarer Lebenswandel keinen Anlass f\u00fcr einen nachteiligen Schluss auf seine unsichtbare Gesinnung bietet. Die urteilstheoretischen Vorbehalte, die die vollg\u00fcltige Zuschreibung der Eigenschaft der moralischen Perfektion verhindern, bleiben dabei allerdings in jedem Fall bestehen.<\/p>\n<p>Es muss nun noch zur Sprache kommen, dass Kant das Zugest\u00e4ndnis, Jesus die Idee des personifizierten Guten zu unterlegen, nicht blo\u00df mit dessen nicht zu beanstandendem sichtbaren Lebens-wandel begr\u00fcndet, sondern auch mit dessen Lehren [AA, VI, S. 66]. Er h\u00e4lt es f\u00fcr eine \u201enicht gr\u00fcndlich zu bestreitende Meinung\u201d, dass Jesus als Lehrer im Kern \u201eeine reine aller Welt fa\u00dfliche (nat\u00fcrliche) [&#8230;] Religion [&#8230;] zuerst \u00f6ffentlich [&#8230;] vorgetragen habe\u201d [AA, VI, S. 158]. Das ist jene \u201eallgemeine Vernunftreligion\u201d [AA, VI, S. 158], \u201edie allen Menschen durch ihre eigene Vernunft fa\u00dflich und \u00fcberzeugend vorgelegt werden kann\u201d [AA, VI, S. 162]. Damit ist gesagt, dass Jesus als erster die Morallehren der reinen praktischen Vernunft gelehrt habe \u2014 verk\u00fcrzt gesprochen: den kategorischen Imperativ \u2014 erg\u00e4nzt durch den Aspekt, dass im Fall vernunftreligi\u00f6ser Morallehren dieselbe moralische Gesetzgebung, die schon allein aufgrund der Autonomie der Vernunft in Geltung ist, hinzukommend auch noch als Ausdruck eines g\u00f6ttlichen Gesetzgebers betrachtet ist.<\/p>\n<p>Wenn nun die Frage ist, welche Auszeichnung dadurch eigentlich verliehen ist, wird sich zeigen, dass sie das Problem, ob Jesus als die Konkretion der Idee des personifizierten Guten gelten kann, gar nicht betrifft. Die verliehene Auszeichnung ist die der ohne etwaige neue historische Erkenntnisse nicht zu bestreitenden faktischen Erstmaligkeit der Artikulation einer Lehre, die zu entwickeln prinzipiell inner-halb der Grenzen dessen liegt, was allen Menschen m\u00f6glich ist. Jeder Vern\u00fcnftige vor der Zeit Jesu h\u00e4tte diese reine Morallehre entwickeln k\u00f6nnen und ebenso jeder Vern\u00fcnftige danach, und zwar kraft \u201eeigene[r] Vernunft\u201d [AA, VI, 162]. Von denen, die es danach getan haben, darf wohl Kant hervorgehoben werden. Als Lehrer reiner Morallehren mag Jesus zwar ein Ausgezeichneter unter den Menschen sein, doch nicht auf singul\u00e4re Art, sondern so, dass diese Auszeichnung von jedem Menschen erzielt werden kann, der ein klares Bewu\u00dftsein davon erlangt, wozu seine moralischpraktische Vernunft ihn verpflichtet. Diese Stufe menschlichen Selbstverst\u00e4ndnisses kann sogar, wie Kant es auch tut, mit dem Attribut des G\u00f6ttlichen versehen werden, doch handelt es sich bei dem, was als reine praktische Vernunft in uns allen spricht, ob in Jesus oder in einem anderen, um den \u201eGott in uns\u201d [AA, VII, S. 48], nicht um einen \u00e4u\u00dferlichen Gott, ohne dessen Selbstmitteilung mittels Jesus wir etwa \u00fcber unsere moralischen Verpflichtungen unwissend h\u00e4tten bleiben m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Es mag nun vorausgesetzt sein, dass Jesus die reinen Morallehren praktischer Vernunft lehrte. \u00dcber die Frage, ob er als Erf\u00fcllungsfall der Idee des personifizierten guten Prinzips gelten kann, ob ihm als Individuum also moralische Perfektion im strikten Sinne zugeschrieben werden kann, ist dadurch nichts entschieden. Denn diese Frage entscheidet sich nicht auf der Ebene der Lehre, selbst wenn diese die Forderungen praktischer Vernunft v\u00f6llig zum Ausdruck bringt, sondern nur in der Anwendung, im t\u00e4tigen Leben also. Hier aber kann der subjektive moralische Status des Lehrers immer hinter seinen objektiven moralischen Lehren zur\u00fcckbleiben. Auch f\u00fcr den Lehrer objektiver Moral stellt sich das Leben als eine Kette moralisch relevanter Situationen dar, in denen das Rechthandeln nicht schon durch seine Lehre garantiert ist. Er sieht sich wie alle anderen Menschen trotz des nie abwesenden Bewu\u00dftseins davon, was nach der Lehre moralisch gefordert ist, von Situation zu Situation vor die freie Entscheidung gestellt, \u201ewelche von beiden\u201d Triebfedern, die sittliche oder die sinnliche, \u201eer zur Bedingung der andern macht\u201d [AA, VI, S. 36]. Macht er \u201edie Triebfeder der Selbstliebe [&#8230;] zur Bedingung der Befolgung des moralischen Gesetzes\u201d [AA, VI, S. 36], so handelt er im Bewu\u00dftsein dieses Gesetzes nach Kants einschl\u00e4giger Theorie dennoch b\u00f6se. Im Wissen also um das, was die reine Morallehre verlangt, handelt er gegen diese Lehre. Die als untadelhaft vorausgesetzte Lehre Jesu eignet sich demnach nicht als Argument daf\u00fcr, ihm den Rang einer Konkretion der Idee des personifizierten Guten zuzuschreiben. Wir sehen uns an dieser Stelle zur\u00fcckverwiesen auf seinen Lebenswandel in der Erscheinung, der seinerseits als untadelhaft zuzugestehen war, der aber ebenso keinen sicheren Schluss auf das Entscheidende in der Frage des in concreto und in individuo verwirklichten Guten zulie\u00df, n\u00e4mlich auf die Gesinnung. Diese m\u00fcsste im in Rede stehenden Fall moralischer Perfektion sogar so beschaffen sein, dass in keiner einzigen der moralisch relevanten Entscheidungssituationen zwischen dem moralischen Gesetz und der Triebfeder der Selbstliebe die Entscheidung zugunsten der letzteren, also zugunsten des B\u00f6sen, ausgefallen w\u00e4re. Die Gesinnung aber, etwas schlechthin Innerliches, ist weder hinsichtlich einzelner Lebenssituationen noch erst recht hinsichtlich eines gesamten Lebenslaufs einer verl\u00e4sslichen Beurteilung zug\u00e4nglich, so dass sich dazu also keine \u00dcberzeugung mit hinreichender Gewi\u00dfheit gewinnen l\u00e4sst. Es kann also nie letztlich gewiss sein, ob ein bestimmter Mensch ein Fall der Verwirklichung der Idee des personifizierten Guten ist. Diese Idee stellt somit keine Ausnahme unter den Ideen dar, sondern stimmt mit allen anderen Kantischen Ideen darin \u00fcberein, dass die Existenz ihres Gegenstandes fraglich ist. Als Idee ist sie dadurch nicht diskreditiert, denn sie liegt \u201ein unserer moralisch gesetzgebenden Vernunft\u201d [AA, VI, S. 62], ist also handlungsorientierend bzw. handlungsanweisend. \u201eWir sollen ihr gem\u00e4\u00df sein\u201d [AA, VI, S. 62], sagt Kant. Indem wir das sollen und indem uns durch diese Idee ein Ziel gesteckt ist, ohne dass wir auch nur von einem einzigen Verwirklichungsfall \u00fcberzeugt sein k\u00f6nnen, geh\u00f6rt sie zu den regulativen praktischen Ideen. Indem sie ein Sollen enth\u00e4lt, ist sogar zu sa-gen: Wir \u201em\u00fcssen\u201d ihr gem\u00e4\u00df sein \u201ek\u00f6nnen\u201d [AA, VI, S. 62]. Diese Einsicht in die notwendige M\u00f6glichkeit der Verwirklichung ergibt sich aber rein analytisch aus dem Begriff des Sollens, d.h., aus einer blo\u00dfen gedanklichen Operation, die etwa so formuliert werden kann: Das Sollen ist gewi\u00df; allein daraus folgt die M\u00f6glichkeit der Verwirklichung, denn ein unm\u00f6gliches K\u00f6nnen h\u00f6be das Sollen auf. Die Ein-sicht, dass es den Fall der Verwirklichung der personifizierten Idee des Guten geben k\u00f6nnen muss, ist also nicht davon abh\u00e4ngig, dass es jemals einen solchen Fall gegeben hat und dass er als ein solcher erkannt wurde. Das Erkennen von F\u00e4llen der Verwirklichung musste hier sogar ganz ausgeschlossen werden, allerdings ohne Schaden f\u00fcr die \u201erein analytisch\u201d genannte Einsicht, dass es solche F\u00e4lle geben k\u00f6nnen muss. Ob Jesus \u2014 um zur Ausgangsfrage zur\u00fcckzukehren \u2014 ein solcher Fall gewesen ist, kann also niemand sagen. F\u00fcr Vernunftreligion h\u00e4ngt allerdings nichts davon ab.<\/p>\n<div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<p><b><i>Die erste Ver\u00f6ffentlichung des Aufsatzes:<\/i><\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>D\u00f6rflinger, Bernd. Kants Jesus\/\/ 10. Internationale Kant Konferenz. Klassische Vernunft und die Herausforderungen der modernen Zivilisation: Materialien der internationalen Konferenz: in 2 Bd. Hrsg. W.N. Brjuschinkin. \u2013 Kaliningrad: Verlag der Immanuel Kant Universit\u00e4t Kaliningrad, 2010. Band. 1, S. 34 \u2013 45.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Nur die Vernunftreligion erf\u00fcllt nach Kant auf ad\u00e4quate Weise das \u201egro\u00dfe Erfordernis der wahren Kirche\u201d, das in der \u201eQualifikation zur Allgemeinheit\u201d bzw. der \u201eG\u00fcltigkeit f\u00fcr jedermann\u201d [AA, VI, S. 157] besteht. Das ist so, weil sie als moralische Religion keine anderen als die universellen Morallehren enth\u00e4lt. Was sie zur Religion macht, ist, dass sie [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":496,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/kant-online.ru\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/494"}],"collection":[{"href":"https:\/\/kant-online.ru\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/kant-online.ru\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kant-online.ru\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kant-online.ru\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=494"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/kant-online.ru\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/494\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":498,"href":"https:\/\/kant-online.ru\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/494\/revisions\/498"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kant-online.ru\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/496"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/kant-online.ru\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=494"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/kant-online.ru\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=494"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/kant-online.ru\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=494"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}