{"id":256,"date":"2014-01-29T15:58:41","date_gmt":"2014-01-29T15:58:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kant-online.ru\/en\/?p=256"},"modified":"2014-01-29T15:59:15","modified_gmt":"2014-01-29T15:59:15","slug":"matthias-becker-wladimir-solowjows-versuch-einer-neufassung-des-kategorischen-imperatives-kants","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kant-online.ru\/en\/matthias-becker-wladimir-solowjows-versuch-einer-neufassung-des-kategorischen-imperatives-kants\/","title":{"rendered":"Matthias Becker. Wladimir Solowjows Versuch einer Neufassung des Kategorischen Imperatives Kants"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_258\" style=\"width: 237px\" class=\"wp-caption alignright\"><a href=\"http:\/\/www.kant-online.ru\/en\/wp-content\/uploads\/2014\/01\/\u0441\u043e\u043b\u043e\u0432\u044c\u0451\u0432.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-258\" loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-258 \" alt=\"Wladimir Solowjow\" src=\"http:\/\/www.kant-online.ru\/en\/wp-content\/uploads\/2014\/01\/\u0441\u043e\u043b\u043e\u0432\u044c\u0451\u0432-227x300.jpg\" width=\"227\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/kant-online.ru\/en\/wp-content\/uploads\/2014\/01\/\u0441\u043e\u043b\u043e\u0432\u044c\u0451\u0432-227x300.jpg 227w, https:\/\/kant-online.ru\/en\/wp-content\/uploads\/2014\/01\/\u0441\u043e\u043b\u043e\u0432\u044c\u0451\u0432-777x1024.jpg 777w, https:\/\/kant-online.ru\/en\/wp-content\/uploads\/2014\/01\/\u0441\u043e\u043b\u043e\u0432\u044c\u0451\u0432.jpg 911w\" sizes=\"(max-width: 227px) 100vw, 227px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-258\" class=\"wp-caption-text\">Wladimir Solowjow<\/p><\/div>\n<p>Wenn \u00fcber die praktische Philosophie Solowjows gesprochen werden soll, dann mu\u00df man zuallerst die Beziehung Solowjows zu Immanuel Kant erw\u00e4hnen. Da\u00df Kant erg\u00e4nzt werden mu\u00df, \u2013 diesen Grundton findet man in der Auseinandersetzung Solowjows mit der praktischen Philosophie Kants in der \u201eKritik der abstrakten Prinzipien\u201c. Diese Erg\u00e4nzung Kants zeigt sich in der Form, da\u00df Solowjow eine Neufassung des kategorischen Imperativs vorschl\u00e4gt, die er so verstanden wissen will, als ginge es auf dem Boden der Kantschen Philosophie um eine Verbesserung dieser, indem man nur gewisse \u201eUnzul\u00e4nglichkeiten\u201c zu beseitigen habe. Worin Kant erg\u00e4nzt werden soll, ist nach Solowjow bei Schopenhauer zu suchen, genauer in dessen Gef\u00fchlsethik, in deren Zentrum das Mitleid steht. Eine reine Gef\u00fchlsethik wie bei Schopenhauer lehnt Solowjow kategorisch ab \u2013 da h\u00e4lt sich Solowjow bei der Begr\u00fcndung einer Ethik mehr an Kant \u2013, aber Gef\u00fchl und Neigung d\u00fcrfen nicht so entschieden in einer Begr\u00fcndung einer Sittlichkeit verneint werden, wie Kant es getan hatte.<\/p>\n<p>Solowjow ist sich der Bedeutung des kategorischen Imperativs f\u00fcr eine Begr\u00fcndung sittlichen Handelns bewu\u00dft, denn er unterstreicht, da\u00df die Ethik Kants eine sittliche Handlung nach allgemeing\u00fcltigen Grundlagen zu beurteilen wei\u00df, somit ihr Verbindlichkeit zukommen kann. Jedoch setzt sich Solowjow von Kant in einer Hinsicht entschieden ab: F\u00fcr ihn kann eine sittliche Neigung keinesfalls einer sittlichen Pflicht hemmend entgegenstehen, wie er folgenderma\u00dfen zu begr\u00fcnden sucht:<\/p>\n<p>\u201eDas Bewu\u00dftsein der Pflicht und die nat\u00fcrliche Neigung k\u00f6nnen in ein und derselben Handlung vereinigt sein, und das vermindert dem allgemeinen Bewu\u00dftsein nach den sittlichen Wert einer Handlung nicht nur nicht, sondern vergr\u00f6\u00dfert ihn im Gegenteil, wenn auch Kant, wie wir sahen, an der entgegengesetzten Meinung festh\u00e4lt und fordert, da\u00df eine Handlung ausschlie\u00dflich aus Pflicht geschehen solle, wobei die Neigung zu guten Handlungen ihren sittlichen Wert nur vermindern k\u00f6nne. &#8230; Da durch die Pflicht die allgemeine Form des sittlichen Prinzips als eines universalen und notwendigen bestimmt wird, die sympathische Neigung jedoch ein psychologisches Motiv des sittlichen Handelns ist, so k\u00f6nnen diese beiden Faktoren einander nicht widersprechen, da sie sich auf verschiedene Seiten einer Sache beziehen &#8211; die materiale und die formale, und da in der Sittlichkeit wie auch in allem \u00fcbrigen Form und Materie gleicherma\u00dfen notwendig sind, so ist folglich das rationale Prinzip in der Moral als einer unbedingten Pflicht &#8230;, das hei\u00dft als eines allgemeinen und notwendigen Gesetzes f\u00fcr ein vern\u00fcnftiges Wesen mit dem empirischen Prinzip der Sittlichkeit als einer nat\u00fcrlichen Neigung zum Mitgef\u00fchl in einem lebenden Wesen voll und ganz vereinbar.\u201c [1, 123 f.]<\/p>\n<p>Die Begr\u00fcndung der Bevorzugung der Einheit von sittlichem Gef\u00fchl und sittlicher Pflicht gegen\u00fcber einer die Neigung und das Gef\u00fchl ausschlie\u00dfenden sittlichen Pflicht erfolgt bei Solowjow weniger aus der Diskussion der sittlichen Handlung, sie bezieht sich vielmehr auf Argumente metaphysischer Art: Pflicht und Neigung verhalten sich wie Form und Materie zueinander. Insofern sich Form und Materie in der Wirklichkeit nur in ihrer Einheit vorstellen lassen, mu\u00df wirkliche Sittlichkeit in ihrer h\u00f6chsten Form nur die Einheit von Pflicht und Neigung sein.<\/p>\n<p>Hier wird bei Solowjow Aristoteles bem\u00fcht, um zu unterstreichen, da\u00df eine sittliche Handlung Pflicht und Neigung zugleich bedarf. Das von Aristoteles eingef\u00fchrte Verh\u00e4ltnis von Form und Materie hier daf\u00fcr, da\u00df eine wirklich ausgezeichnete sittliche Handlung sich aus zwei Ebenen aufbauen mu\u00df: einmal aus einer Ebene der Form, wof\u00fcr die Vernunft steht, zum anderen aus einer Ebene der Materie des Handelns, was durch Gef\u00fchl und Neigung ausgedr\u00fcckt wird. Es ist f\u00fcr Solowjow nun bezeichnend, da\u00df er den Begriff der Materie des Handelns nicht auf etwas dem Menschen \u00c4u\u00dferes anwendet, sondern auf seine innere Welt, genauer die der Gef\u00fchle und Neigungen. Dies stellt f\u00fcr ihn die Materie einer sittlichen Handlung dar, also die causa materialis. Die causa formalis ist demgegen\u00fcber die die sittliche Handlung begr\u00fcndende Vernunft.<\/p>\n<p>Aber auch die zweite Form des kategorischen Imperativs Kants will der russische Philosoph erg\u00e4nzt wissen. Kant selbst begr\u00fcndete die Notwendigkeit einer weiteren Form des kategorischen Imperativs damit, da\u00df nicht nur das Prinzip der Pflicht auf den sittlich handelnden einzelnen Menschen bezogen werden mu\u00df, sondern auch auf alle vern\u00fcnftigen Wesen. In der Diskussion dieser zweiten Fassung des kategorischen Imperativs greift nun Solowjow den Begriff des \u201evern\u00fcnftigen Wesens\u201c bei Kant auf. Er stellt sich selbst die Frage, was der Begriff eines \u201evern\u00fcnftigen Wesens\u201c f\u00fcr eine Ethik darstellen soll, und zwar in der Hinsicht, als man \u201ealle vern\u00fcnftige Wesen\u201c zu vereinigen sucht. Die Frage ist aber rhetorischer Art, denn Solowjow zweifelt daran, den Begriff eines \u201evern\u00fcnftigen Wesens\u201c in einer Ethik vorauszusetzen. Da\u00df dieser Begriff f\u00fcr eine Ethik ohne Konsequenz ist, versucht er nun derart zu beweisen:<\/p>\n<p>\u201e&#8230; und in der Tat versteht Kant in seiner Ethik unter einem vern\u00fcnftigen Wesen immer ein Wesen, das praktische Vernunft und sittlichen Willen besitzt. Aber mu\u00df man hier ein tats\u00e4chliches Besitzen, als Akt, in der Verwirklichung, oder aber nur ein potentielles, als M\u00f6glichkeit oder F\u00e4higkeit, verstehen?\u201c [1, 126]<\/p>\n<p>Kant w\u00fcrde eine solche Argumentation sicherlich eigenartig vorkommen. Eine Unterscheidung zwischen einer Verwirklichung der praktischen Vernunft und einer Potenz einer praktischen Vernunft l\u00e4ge ihm fern. Jede Verwirklichung birgt nat\u00fcrlich auch die M\u00f6glichkeit in sich, jeder Akt ist als erneute Anwendung des Gesetzes der praktischen Vernunft eine verwirklichte M\u00f6glichkeit wie auch eine neue M\u00f6glichkeit. Jede Anwendung des Gesetzes der praktischen Vernunft ist Bewegung, in der sich M\u00f6glichkeit und Wirklichkeit gegenseitig bedingen, und indem sich der Mensch der vollendeten Verwirklichung des Sittengesetzes nur n\u00e4hert, es jedoch niemals zu verwirklichen vermag, kann eine Wirklichkeit der praktischen Vernunft niemals die M\u00f6glichkeit dieser verdr\u00e4ngen. Die praktische Vernunft ist bei Kant immer m\u00f6glich und wirklich zugleich, sie ist ein Proze\u00df.<\/p>\n<p>Solowjow fordert aber nun diese Unterscheidung zwischen der Wirklichkeit einer praktischen Vernunft und ihrer Potenz. Er stellt nat\u00fcrlich nicht in Frage, da\u00df der Mensch ein vern\u00fcnftiges Wesen ist, aber stellt in Frage, da\u00df er als vern\u00fcnftiges Wesen zugleich auch ein praktisch vern\u00fcnftiges Wesen sein mu\u00df, er zweifelt also an, da\u00df Vernunft identisch mit dem Vorhandensein eines sittlichen Willens ist. Insofern ist es f\u00fcr ihn von diesem Ansatz her sinnvoll, nach dem Kern des Begriffes \u201evern\u00fcnftiges Wesen\u201c in einer Ethik zu fragen. Und daraus ergibt sich dann, nicht jedem Vernunftwesen eine praktische Vernunft oder einen sittlichen Willen zuschreiben zu k\u00f6nnen. Solowjow unterscheidet dann zwischen der Wirklichkeit und der M\u00f6glichkeit einer praktischen Vernunft, und zwar genauer zwischen einer absoluten Wirklichkeit und einer absoluten M\u00f6glichkeit, die sich in ihrer beidseitigen Absolutheit gegen\u00fcberstehen m\u00fcssen. Sie schlie\u00dfen einander aus, so da\u00df es zu einer Fallunterscheidung bei der Betrachtung der praktischen Vernunft kommen mu\u00df. Das hei\u00dft: Solowjow nimmt nicht als Voraussetzung an, da\u00df ich vern\u00fcnftige Wesen vorfinde, sondern da\u00df ich Wesen auf ihre Vern\u00fcnftigkeit unterscheiden mu\u00df. Dies zeigt sich bei den Argumenten Solowjows inbezug auf den ersten Fall seiner Unterscheidung, also f\u00fcr den Fall, wenn das tats\u00e4chliche Besitzen der praktischen Vernunft in Betracht gezogen wird:<\/p>\n<p>\u201eIm ersten Fall w\u00fcrde man unter vern\u00fcnftigen Wesen, die das einzige Objekt des verbindlichen sittlichen Handelns darstellen, nur solche verstehen, in denen sich das sittliche Gesetz in der Tat verwirklicht, das hei\u00dft Gerechte [pravedniki], und folglich k\u00f6nnten wir nur inbezug auf Gerechte eine sittliche Pflicht haben. Doch eine solche Annahme f\u00fchrt erstens zu unsinnigen Folgen, die zu offensichtlich sind, als da\u00df man sich dar\u00fcber verbreiten k\u00f6nnte; zweitens stellt sie einen geschlossenen logischen Zirkel dar, sofern hier das sittliche Gesetz durch sein Objekt (die vern\u00fcnftigen Wesen als selbst\u00e4ndige Zwecke), dieses Objekt jedoch seinerseits nur durch seine tats\u00e4chliche \u00dcbereinstimmung mit dem sittlichen Gesetz bestimmt wird. Drittens widerspricht diese Annahme geradezu dem formalen Prinzip der Sittlichkeit als absolut notwendigem. Wenn wir der genannten Annahme entsprechend die Pflicht h\u00e4tten, sittlich nur in bezug auf Personen zu handeln, die das sittliche Gesetz in sich verwirklichen, das hei\u00dft [in bezug] auf Gerechte &#8230;, so w\u00fcrde in der Tat, falls sich im Bereich unserer T\u00e4tigkeit kein einziger Gerechter zeigte (was nicht nur m\u00f6glich, sondern auch durchaus wahrscheinlich ist), eben damit f\u00fcr uns jede sittliche Pflicht &#8230; aufgehoben. Auf diese Weise w\u00fcrde die Verbindlichkeit des sittlichen Gesetzes f\u00fcr gegebene Subjekte von der zuf\u00e4lligen empirischen Tatsache der Existenz anderer Subjekte abh\u00e4ngen, die dieses Gesetz verwirklichen und dadurch Gegenstand unseres sittlichen Handelns sein k\u00f6nnen. Indessen mu\u00df das sittliche Prinzip seiner allgemeinen Form nach f\u00fcr jedes Subjekt absolute Pflicht sein, v\u00f6llig unabh\u00e4ngig davon, welche empirischen Gegebenheiten auch immer bestehen m\u00f6gen, unter anderem auch unabh\u00e4ngig davon, ob diese Pflicht von jemand erf\u00fcllt wird, so auch von uns selbst.\u201c [1, 126 ff.]<\/p>\n<p>Die Schlu\u00dffolgerungen, die Solowjow hier anf\u00fchrt f\u00fcr den Fall, da\u00df man den Begriff \u201evern\u00fcnftiges Wesen\u201c so fa\u00dft, indem der wirkliche Besitz der praktischen Vernunft angenommen wird, scheinen verwirrend. Zu sehr wird offensichtlich, da\u00df Kant hier von dem russischen Denker v\u00f6llig anders ausgelegt wird. Und zwar begibt sich Solowjow hier auf eine Bezugsebene, die der von Kant scheinbar v\u00f6llig entgegengesetzt ist. Wenn gesagt wurde, da\u00df Solowjow voraussetzt, da\u00df sich die vern\u00fcnftigen Wesen dadurch unterscheiden, in welchem Ma\u00dfe sie sich in der Aus\u00fcbung der praktischen Vernunft unterscheiden, so nimmt er in seiner Fallunterscheidung den krassesten aller m\u00f6glichen Unterschiede an: Einmal gibt es Wesen, denen die praktische Vernunft uneingeschr\u00e4nkt zukommt, es w\u00e4ren dies die pravedniki, die Gerechten, die sittlich Vollkommenen, zum anderen gibt es solche, die nicht sittlich vollkommen sind, das w\u00e4ren dann fast alle anderen Wesen, d.h. die Masse der scheinbar vern\u00fcnftigen Wesen. Eine solche radikale Unterscheidung w\u00fcrde nat\u00fcrlich \u00fcberhaupt den Proze\u00df des Sittlich-Werdens der vern\u00fcnftigen Wesen unterschlagen, wie ihn Kant in seiner praktischen Philosophie vortrug. Schon die Annahme von vern\u00fcnftigen Wesen, die sich durch den Besitz von Vern\u00fcnftigkeit von anderen Wesen unterscheiden, denen diese absolut nicht zukommt, w\u00e4re eine Voraussetzung, die den Boden der Kantschen Philosophie verl\u00e4\u00dft. Diese vern\u00fcnftigen Wesen, die im Besitz der praktischen Vernunft sind, w\u00e4ren die sittlich Vollkommenen, nach Solowjow die Gerechten (pravedniki). Kant sprach aber den Menschen als vern\u00fcnftigen Wesen nur die Ann\u00e4herung an die sittliche Vollkommenheit zu. Er verstand praktische Vernunft als einen Proze\u00df, nicht als einen Zustand des Besitzens oder Nicht-Besitzens. Indem Solowjow derart den Boden der Ethik Kants verl\u00e4\u00dft, sind seine Beweise dahingehend, in welche Widerspr\u00fcche sich das Denken Kants verstricken w\u00fcrde, wenn man praktische Vernunft nur als Besitz dieser versteht, abwegig. Solowjow erkennt selbst die Abwegigkeit seiner Argumente an, wenn er im weiteren Verlauf\u00a0 seiner Gedanken zubilligt, da\u00df man Kant n\u00e4her kommt, wenn man den Begriff \u201evern\u00fcnftiges Wesen\u201c derart versteht, da\u00df es um die Potenz einer praktischen Vernunft geht, zugleich damit sich selbst eingestehend, da\u00df seine vorangegangenen Argumente nicht die Kantsche Philosophie getroffen haben:<\/p>\n<p>\u201e&#8230; Also ist es undenkbar, da\u00df der tats\u00e4chliche Besitz von praktischer Vernunft oder sittlichem Willen die Bedingung ist, die das ausschlie\u00dfliche Objekt des sittlichen Handelns bestimmt, und in der Tat beschr\u00e4nkt sich Kant auf die Forderung des blo\u00dfen potentiellen Besitzes.\u201c [1, 28]<\/p>\n<p>Aber es erweist sich, da\u00df die Annahme des \u201eblo\u00dfen\u201c potentiellen Besitzes Solowjow auch nicht zufriedenstellt, denn er meint hier ebenfalls Widerspr\u00fcche in der Philosophie Kants auszumachen:<\/p>\n<p>\u201e&#8230; Aber es fragt sich: Aufgrund wessen k\u00f6nnen wir die Wesen hinsichtlich dieser F\u00e4higkeit einteilen, das hei\u00dft anerkennen, da\u00df einige von ihnen sie besitzen und einige nicht, da\u00df einige vern\u00fcnftig freie Wesen sind und andere nicht? Hier sind zwei Standpunkte m\u00f6glich. Der erste von ihnen, der empirische, der alle Wesen als Erscheinungen in dem notwendigen Zusammenhang ihrer faktischen, vorhandenen Existenz betrachtet, unterwirft sie alle, ohne Ausnahme, dem gleichen Gesetz der Naturnotwendigkeit und bietet folglich nicht nur keine Grundlagen f\u00fcr die aufgezeigte Einteilung, sondern schlie\u00dft sie geradezu aus. &#8230; Der andere Standpunkt, auf den sich die formale Ethik nur st\u00fctzen kann, erkennt an, da\u00df alle Wesen, w\u00e4hrend sie zweifellos von der empirischen Seite [gesehen] Erscheinungen und Tatsachen sind, zugleich nicht nur Erscheinungen und Tatsachen, sondern\u00a0 etwas Gr\u00f6\u00dferes sind, n\u00e4mlich ein eigenes inneres Wesen besitzen, Dinge an sich &#8230; oder Noumena sind. In diesem ihrem intelligiblen Wesen k\u00f6nnen sie nicht der \u00e4u\u00dferen, empirischen Notwendigkeit unterworfen sein und besitzen folglich Freiheit. Diese letztere geh\u00f6rt somit allen Wesen ohne Ausnahme, &#8230; , und so stellt sich &#8230; eine urspr\u00fcngliche Gleichartigkeit &#8230; aller Wesen in der aufgezeigten Hinsicht heraus, und es gibt keine Trennung zwischen ihnen, und folglich kann es auch keine, weder empirische noch spekulative Gr\u00fcnde geben, die vern\u00fcnftige Wesen den nichtvern\u00fcnftigen absolut gegen\u00fcberstellen und den sittliche Bereich auf den ersten beschr\u00e4nken.\u201c [1, 128 f.]<\/p>\n<p>Solowjow dreht sich hier scheinbar im Kreise, und zweifelsohne ist dies Ausdruck davon, da\u00df es ihm letztendlich um eine Position zwischen den beiden angenommenen F\u00e4llen geht. Denn wenn er zwar einr\u00e4umt, da\u00df bei Kant die vern\u00fcnftigen Wesen nur in ihrer potentiellen M\u00f6glichkeit, praktischer Vernunft teilhaftig zu sein, zu fassen sind, stellt er nun fest, da\u00df man dann die vern\u00fcnftigen Wesen nicht mehr in ihrem Ma\u00df des Besitzes der sittlichen Vernunft unterscheiden kann. Also bedarf es nach Solowjow einer Unterscheidung zwischen Wesen, inwiefern sie praktische Vernunft besitzen oder nicht. Der Zirkel der Argumentation bei Solowjow beschreibt sich nun so: N\u00e4hme man an, da\u00df die Menschen die praktische Vernunft wirklich besitzen, dann w\u00fcrde man die Gesellschaft in zwei Teile teilen, einmal in die sittlich Ausgezeichneten und zum anderen in die zur selbst\u00e4ndigen sittlichen Handlung unf\u00e4higen. N\u00e4hme man andererseits an, da\u00df allen Menschen in der Potenz die praktische Vernunft zukommt, dann fiele eine Unterscheidung zwischen den Menschen weg, sie w\u00e4ren somit alle als gleich anzusehen. Die Antwort Solowjows w\u00e4re dann: Die vern\u00fcnftigen Wesen sind gleich und verschieden, \u2013 verschieden in dem Besitz der praktischen Vernunft, gleich in der M\u00f6glichkeit der praktischen Vernunft. Diese beiden Seiten m\u00fc\u00dfte eine Ethik einzubringen haben. Anders ausgedr\u00fcckt w\u00fcrde das hei\u00dfen: eine Ethik m\u00fc\u00dfte zum einen eine Normativit\u00e4t eines sittlichen Handelns ausdr\u00fccken, zum anderen m\u00fc\u00dfte es auf die Gegebenheiten der Verwirklichung einer Normativit\u00e4t R\u00fccksicht nehmen.<\/p>\n<p>Was stellt sich nun als Konsequenz dar, um diese verschiedenen Ebenen zu einer Synthese zu bringen? Es mu\u00df der normative Charakter einer Ethik erhalten bleiben; die Form eines kategorischen Imperativs darf nicht verlassen werden, und zwar eines Imperativs, der sich direkt an das sittlich handelnde Subjekt zu wenden hat. Der Anlauf, den Solowjow nun nimmt, macht den direkten Bezug zu dem, was seine geistigen Ausgangspunkte sind, noch deutlich, indem er die angestrebte Synthese zwischen Kant und Schopenhauer so vollzieht:<\/p>\n<p>\u201eWenn wir also den zweiten Ausdruck des formalen sittlichen Prinzips von Unbestimmtheit und inneren Widerspruch befreien, werden wir die folgende Maxime erhalten: Der sittliche Wille als solcher soll alle Wesen nicht nur als Mittel, sondern auch als Zweck zu einem echten Gegenstand haben. Oder in der Form des Imperativs: Handle so, da\u00df alle Wesen den Zweck und nicht nur das Mittel deines Handelns bilden. In dieser Form f\u00e4llt die zweite Formel des kategorischen Imperativs offensichtlich mit dem h\u00f6chsten Prinzip der empirischen Ethik, das von Schopenhauer aufgestellt wird, zusammen, n\u00e4mlich: \u2018Schade niemandem und hilf allen, soviel du kannst.\u2018\u201c [1, 129]<\/p>\n<p>Womit ist nun die Synthese vollzogen? Zum einen mit dem undurchsichtigen Begriff \u201eder sittliche Wille als solcher\u201c. Es bleibt offen, ob dieser sittliche Wille ein sittlicher Wille ist, der an die sittlich handelnde Person gebunden ist, oder ob dies ein sittlicher Wille ist, der \u201eals solcher\u201c sich schon gegen\u00fcber den sittlich handelnden Personen verselbst\u00e4ndigt hat, der dann nur von denjenigen Menschen vollzogen wird, die sich gegen\u00fcber den anderen Menschen sittlich auszeichnen, und die als Verk\u00f6rperung eines h\u00f6heren sittlichen Willens auftreten.<\/p>\n<p>Neben dem Begriff \u201eder sittliche Wille als solcher\u201c kommt noch etwas weiteres hinzu, was die zweite Form des kategorischen Imperativs bei Kant erheblich ver\u00e4ndert. Kant hatte betont, da\u00df man so handeln solle, da\u00df man die Menschheit sowohl in seiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals blo\u00df als Mittel braucht. Zum einen ist der Begriff der \u201eMenschheit\u201c bei Solowjow eliminiert. Er scheint f\u00fcr ihn unbrauchbar. Aber Solowjow ben\u00f6tigt etwas, was nicht nur an die Unmittelbarkeit der eigenen Person wie der anderer Personen (bei Kant als Menschheit) gebunden ist, sondern \u00fcber diese Unmittelbarkeit hinaus geht. Der verselbst\u00e4ndigte \u201esittliche Wille als solcher\u201c ist mit dem Begriff der \u201eMenschheit\u201c nicht zu identifizieren. Die beiden Begriffe haben auch unterschiedliche Funktionen. Zwar tragen sie beide den Anspruch der Verallgemeinerung, aber w\u00e4hrend bei Kant der Begriff \u201eMenschheit\u201c im kategorischen Imperativ abstrakt vorausgesetzt ist, wird er doch erst durch das sittliche Handeln, also den Vollzug des kategorischen Imperativs konkret. Ein \u201esittlicher Wille als solcher\u201c ist aber in seinem Anspruch auf Allgemeinheit vorausgesetzt, mu\u00df sich dann jedoch in diesem seinem Anspruch erst rechtfertigen. Der \u201esittliche Wille als solcher\u201c ist dann als Wille &#8211; weil eben Wille, der sich konkret vollzieht &#8211; konkret und nicht behaftet mit dem Vorwurf einer Abstraktion. Dieser Vorwurf der Abstraktion w\u00fcrde aber dem Begriff der \u201eMenschheit\u201c bei Kant anhaften k\u00f6nnen, denn wenn sich Sittlichkeit nur \u00fcber die eigene Person und die Unmittelbarkeit der anderen Person vollzieht, steht \u201eMenschheit\u201c dann nur als die Summe aller Personen, welche Summe aber noch keine wirkliche konkrete Einheit darstellt. Wenn sich diese Einheit durch das sittliche Handeln der einzelnen Personen vollziehen soll, ist jedoch noch nicht bewiesen, da\u00df sich eine solche wirkliche Einheit, die man als Menschheit bezeichnet, herausbilden wird, oder ob man immer nur einer Abstraktion einer Summe aller einzelnen Personen hinterherrennt. Der Schritt, den dann Solowjow im weiteren vollziehen wird, ist hier vorgegeben: Es entsteht die Vorstellung von einem Guten an sich.<\/p>\n<p>Es sind noch andere Umformierungen bei Solowjow gegeben, die den Anschein geben sollen, den Boden der Kantschen Philosophie nicht zu verlassen, zugleich aber doch entscheidend diese umgestalten. Es steht da noch die Verwendung des Begriffs eines \u201eWesens\u201c gegen\u00fcber dem der \u201ePerson\u201c, zweifelsohne auch dem Umstand geschuldet, da\u00df ich auch Mitleid mit einem tierischen Wesen empfinden kann. Zudem auch der Begriff \u201ealle Wesen\u201c, der, wenn man mit \u201eallen Wesen\u201c auch Tiere einbezieht, eine Abstraktion darstellt, die sich jeder handhabbaren Bestimmung entzieht. V\u00f6llig unverst\u00e4ndlich wird der Begriff eines \u201eechten Gegenstands\u201c, wenn der \u201eder sittliche Wille als solcher alle Wesen nicht nur als Mittel, sondern auch als Zweck zu einem echten Gegenstand haben soll\u201c. Was hier als \u201eechter Gegenstand\u201c eingebracht werden soll, k\u00f6nnte dann wieder so gedeutet werden, da\u00df bei Solowjow \u201ealle Wesen\u201c in irgendeiner Form auch als wirklicher Gegenstand, damit echter Gegenstand zu verstehen ist. Betrachtet man das russische Wort f\u00fcr \u201eecht\u201c (d.h. \u201epodlinnyj\u201c), dann k\u00f6nnte man noch mit \u201ewahrhaft\u201c oder mit \u201ewahr\u201c hier \u00fcbersetzen, k\u00e4me dann aber auch nicht dazu, weder einen \u201ewahren Gegenstand\u201c eindeutig zu bestimmen, noch f\u00fcr ein Normativit\u00e4t handhabbar zu machen.<\/p>\n<p>Es ist hier zusammenzufassen, da\u00df die von Solowjow verfolgte Synthese von Kant und Schopenhauer so zu bewerten ist, da\u00df Kant eine solche Umgestaltung durch Solowjow erf\u00e4hrt, auf da\u00df er sich mit Schopenhauer verbinden kann. Dabei ist es sicherlich Schopenhauer, der eine W\u00fcrdigung erf\u00e4hrt, denn er wird nicht im Gegensatz zu Kant gesehen, sondern vielmehr als derjenige, der an der Erscheinungswelt der Handlungen den Ausdruck f\u00fcr den als inneres Prinzip des sittlichen Handelns anzusehnenden kategorischen Imperativ Kants gefunden hat. Einer Ebene der Begr\u00fcndung von Handlungen wird eine Ebene des Vollzugs der Handlungen beigeben, wobei beides f\u00fcr Solowjow gleichgewichtig zunehmend gleichgewichtig wird. Die Ver\u00e4nderung des kategorischen Imperativs Kants durch Solowjow ist letztendlich Ausdruck des Ringens um eine Ausdehnung der Ebene einer philosophischen Bestimmung von Sittlichkeit auf dem Boden der Kantschen Errungenschaften in der Ethik, und zwar in der Form, nach Wegen zu suchen, etwas auf einer Handlungsebene, also in einem schon irgendwie eingeleiteten oder gegebenen Handeln zu bestimmen, welches der souver\u00e4nen Sicht auf ein sittliches Handeln entbehrt, ohne die \u00fcberzeugende Souver\u00e4nit\u00e4t des kategorischen Imperativs aufgeben zu k\u00f6nnen und zu wollen. Am Ende ist vielleicht mehr nachgewiesen worden, da\u00df es nicht m\u00f6glich ist, als da\u00df wirklich eine L\u00f6sung gefunden wurde.<\/p>\n<p align=\"center\"><b>Bibliographie<\/b><\/p>\n<p>1. <i>Solowjow, Wladimir. <\/i>\u00a0Deutsche Gesamtausgabe der Werke. Bd. 1. M\u00fcnchen, 1978.<\/p>\n<div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<p><i>Die erste Ver\u00f6ffentlichung des Aufsatzes<\/i><i>:<\/i><\/p>\n<p>Becker, Matthias. Wladimir Solowjows Versuch einer Neufassung des kategorischen Imperatives Kants\/\/ Kant zwischen West und Ost. Zum Gedenken an Kants 200. Todestag und 280. Geburtstag. Hrsg. Von Prof. Dr. Wladimir Bryuschinkin. Bd.1. Kaliningrad, 2005. S. 152-160.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn \u00fcber die praktische Philosophie Solowjows gesprochen werden soll, dann mu\u00df man zuallerst die Beziehung Solowjows zu Immanuel Kant erw\u00e4hnen. Da\u00df Kant erg\u00e4nzt werden mu\u00df, \u2013 diesen Grundton findet man in der Auseinandersetzung Solowjows mit der praktischen Philosophie Kants in der \u201eKritik der abstrakten Prinzipien\u201c. 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